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Europaius

5Ob89/72

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum20.06.1972 Geschäftszahl5Ob89/72 NormABGB §930;

RechtssatzKauf einer umfangreichen Briefmarkensammlung "als Ganzes" ist Kauf in Pausch und Bogen im Sinne des § 930 ABGB. Ein solcher Vertrag liegt vor, wenn Sachen so, wie sie liegen und stehen, ohne Zahl, Maß und Gewicht verkauft und übergeben werden. Vorausgesetzt ist, daß eine Mehrheit einzelner nicht genau übersehbarer Sachen betroffen ist.Kauf einer umfangreichen Briefmarkensammlung "als Ganzes" ist Kauf in Pausch und Bogen im Sinne des Paragraph 930, ABGB. Ein solcher Vertrag liegt vor, wenn Sachen so, wie sie liegen und stehen, ohne Zahl, Maß und Gewicht verkauft und übergeben werden. Vorausgesetzt ist, daß eine Mehrheit einzelner nicht genau übersehbarer Sachen betroffen ist.

EntscheidungstexteTE OGH 1972/06/20 5 Ob 89/72 Veröff: JBl 1972,611 RechtssatznummerRS0018584

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