RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0074684 Entscheidungsdatum26.06.2024 Geschäftszahl13Os76/72; 13Os174/77; 13Os160/78; 9Os68/79; 10Os50/79; 13Os134/81; 12Os8/83; 10Os56/83; 9Os16/84; 13Os79/84; 10Os177/84; 11Os151/84; 13Os1/85; 11Os158/85; 10Os90/85; 11Os14/86; 11Os23/86; 10Os46/86; 11Os176/86; 15Os66/87; 15Os141/88; 15Os108/92; 13Os122/95; 14Os92/04; 13Os101/08i; 13Os77/10p; 15Os144/13k; 11Os108/18v; 13Os114/19t; 12Os101/22b; 15Os52/24x NormMRK Art6 Abs2 IIIMRK Art6 Abs2 römisch drei StGB §33 Z2 RechtssatzDelikte, die noch nicht Gegenstand eines Strafverfahrens waren, stellen keinen Erschwerungsgrund nach § 44 lit a oder b StG her.Delikte, die noch nicht Gegenstand eines Strafverfahrens waren, stellen keinen Erschwerungsgrund nach Paragraph 44, Litera a, oder b StG her. EntscheidungstexteTE OGH 1972-09-28 13 Os 76/72 TE OGH 1978-01-30 13 Os 174/77 Ähnlich; Beisatz: Verfahren, die mit Freispruch oder Einstellung endeten, hindern nicht den Milderungsgrund nach § 34 Z 2 StGB. (T1)Ähnlich; Beisatz: Verfahren, die mit Freispruch oder Einstellung endeten, hindern nicht den Milderungsgrund nach Paragraph 34, Ziffer 2, StGB. (T1) TE OGH 1978-01-11 13 Os 160/78 Ähnlich; Veröff: SSt 50/4 TE OGH 1979-05-22 9 Os 68/79 Ähnlich; Beisatz: Hier: Bloß behaupteter Geständniszwang. (T2) TE OGH 1979-06-20 10 Os 50/79 Ähnlich; Beisatz: Hier: Ein neuerlich anhängiges Strafverfahren. (T3) TE OGH 1981-09-17 13 Os 134/81 Vgl auch; Beisatz: Ein wenn auch fundierter-weitergehender Tatverdacht kann keinen entscheidenden Einfluss auf die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 43 StGB ausüben. (T4)Vgl auch; Beisatz: Ein wenn auch fundierter-weitergehender Tatverdacht kann keinen entscheidenden Einfluss auf die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des Paragraph 43, StGB ausüben. (T4) TE OGH 1983-02-17 12 Os 8/83 Vgl auch; Beisatz: Bei der Entscheidung, ob eine Strafe bedingt nachzusehen ist, darf auf ein gegen den Rechtsbrecher (noch) anhängiges Strafverfahren nicht Rücksicht genommen werden. (T5) TE OGH 1983-04-29 10 Os 56/83 Vgl; Beisatz: Im Rahmen der gemäß § 43 Abs 2 StGB anzustellenden Zukunftsprognose kann auch auf das in einem noch anhängigen Strafverfahren abgelegte Geständnis weiterer Straftaten ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung Rücksicht genommen werden. (T6)Vgl; Beisatz: Im Rahmen der gemäß Paragraph 43, Absatz 2, StGB anzustellenden Zukunftsprognose kann auch auf das in einem noch anhängigen Strafverfahren abgelegte Geständnis weiterer Straftaten ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung Rücksicht genommen werden. (T6) TE OGH 1984-05-22 9 Os 16/84 Vgl auch; Beis wie T3 TE OGH 1984-07-05 13 Os 79/84 Vgl auch; Beisatz: Maß für die Strafe kann immer nur eine prozessordnungsgemäß festgestellte Schuld sein. (T7) TE OGH 1984-11-06 10 Os 177/84 Vgl auch; Beisatz: Die Bezugnahme auf einen nicht objektivierten (weitergehenden) bloßen Verdacht ist auch im Rahmen der Strafbemessung durchaus unangebracht (Art 6 Abs 2 MRK). (T8)Vgl auch; Beisatz: Die Bezugnahme auf einen nicht objektivierten (weitergehenden) bloßen Verdacht ist auch im Rahmen der Strafbemessung durchaus unangebracht (Artikel 6, Absatz 2, MRK). (T8) TE OGH 1984-11-21 11 Os 151/84 Vgl auch; Beisatz: Der (bloße) Verdacht, schon in strafunmündigem Alter eine an sich mit Strafe bedrohte Handlung begangen zu haben, kann dem Angeklagten nicht den Milderungsgrund des bisher ordentlichen Lebenswandels nehmen. (T9) TE OGH 1985-03-28 13 Os 1/85 Vgl auch; Beisatz: Aus einem (weiteren) anhängigen Strafverfahren können prinzipiell keine Konsequenzen gezogen werden, weil dies auf eine Verletzung der verfassungsgesetzlichen Unschuldsvermutung hinausliefe (Art 6 Abs 2 MRK). (T10)Vgl auch; Beisatz: Aus einem (weiteren) anhängigen Strafverfahren können prinzipiell keine Konsequenzen gezogen werden, weil dies auf eine Verletzung der verfassungsgesetzlichen Unschuldsvermutung hinausliefe (Artikel 6, Absatz 2, MRK). (T10) TE OGH 1985-11-19 11 Os 158/85 Vgl auch TE OGH 1985-12-10 10 Os 90/85 Vgl auch; Beis ähnlich wie T8 TE OGH 1986-02-25 11 Os 14/86 Vgl auch; Beisatz: Noch nicht in Rechtskraft erwachsene Vorverurteilungen dürfen nicht erschwerend gewertet werden. (T11) Veröff: SSt 57/12 TE OGH 1986-03-11 11 Os 23/86 Vgl auch; Beisatz: Ein solcher (auf der gleichen schädlichen Neigung beruhender) Vorfall, der nicht zu einem Schuldspruch führte, beeinträchtigt aber den Milderungsgrund des § 34 Z 2 StGB. (T12)Vgl auch; Beisatz: Ein solcher (auf der gleichen schädlichen Neigung beruhender) Vorfall, der nicht zu einem Schuldspruch führte, beeinträchtigt aber den Milderungsgrund des Paragraph 34, Ziffer 2, StGB. (T12) TE OGH 1986-09-09 10 Os 46/86 Vgl auch; Beisatz: Ein Vorwurf wegen neuerlicher strafbaren Handlungen, die noch nicht Gegenstand eines rechtskräftigen Schuldspruchs sind, schließt auch den Milderungsgrund des § 34 Z 18 StGB nicht aus. (T13)Vgl auch; Beisatz: Ein Vorwurf wegen neuerlicher strafbaren Handlungen, die noch nicht Gegenstand eines rechtskräftigen Schuldspruchs sind, schließt auch den Milderungsgrund des Paragraph 34, Ziffer 18, StGB nicht aus. (T13) TE OGH 1987-03-24 11 Os 176/86 Vgl; Beisatz: Im Sinne der Unschuldsvermutung der MRK kann ein anhängiges (Finanzverfahren) Strafverfahren nichts an einer Unbescholtenheit ändern. (T14) TE OGH 1987-06-23 15 Os 66/87 Vgl auch TE OGH 1989-01-17 15 Os 141/88 Vgl auch; Beis gegen T12 TE OGH 1992-11-26 15 Os 108/92 Vgl auch TE OGH 1995-11-22 13 Os 122/95 Vgl auch TE OGH 2004-08-10 14 Os 92/04 Vgl auch; Beis ähnlich wie T10 TE OGH 2008-08-27 13 Os 101/08i Vgl auch; Beisatz: Die Berücksichtigung eines noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs sowie die Tatsache der Anklageerhebung in Betreff weiterer dem Beschwerdeführer vorgeworfener Taten zur Begründung einer auf wiederkehrende Begehung zu fortlaufender Einnahmeerzielung gerichteten Absicht verstoßen gegen die aus Art 6 Abs 2 MRK erhellende Unschuldsvermutung. (T15)Vgl auch; Beisatz: Die Berücksichtigung eines noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs sowie die Tatsache der Anklageerhebung in Betreff weiterer dem Beschwerdeführer vorgeworfener Taten zur Begründung einer auf wiederkehrende Begehung zu fortlaufender Einnahmeerzielung gerichteten Absicht verstoßen gegen die aus Artikel 6, Absatz 2, MRK erhellende Unschuldsvermutung. (T15) TE OGH 2010-08-19 13 Os 77/10p Vgl; Beisatz: Der Annahme des Milderungsgrundes des § 34 Abs 1 Z 2 StGB steht der Umstand mehrfacher rechtskräftiger Verurteilungen entgegen, auch wenn diese im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes unter einem aufgehoben wurden. (T16)Vgl; Beisatz: Der Annahme des Milderungsgrundes des Paragraph 34, Absatz eins, Ziffer 2, StGB steht der Umstand mehrfacher rechtskräftiger Verurteilungen entgegen, auch wenn diese im Wege einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes unter einem aufgehoben wurden. (T16) TE OGH 2014-03-19 15 Os 144/13k Auch; Beis wie T15 TE OGH 2018-12-11 11 Os 108/18v Auch TE OGH 2020-02-26 13 Os 114/19t Vgl; Beisatz: Nach § 33 Abs 1 Z 2 StGB erschwerend können nur rechtskräftige Verurteilungen wirken. (T17)Vgl; Beisatz: Nach Paragraph 33, Absatz eins, Ziffer 2, StGB erschwerend können nur rechtskräftige Verurteilungen wirken. (T17) TE OGH 2022-11-07 12 Os 101/22b Vgl TE OGH 2024-06-26 15 Os 52/24x vgl; Beisatz wie T15 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1972:RS0074684
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.