1Ob255/72
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum31.01.1973 Geschäftszahl1Ob255/72; 5Ob556/87; 3Ob37/98g; 10ObS202/98y NormZPO §2;
ZPO §108;
ZPO §477 Abs1 Z5 D5;
ZPO §529 Abs1 Z2 C2a;
ZustG §7;
RechtssatzEine - zufolge Fehlens der Voraussetzungen des § 2 ZPO - unwirksame Zustellung an einen Minderjährigen konvalidiert nicht mit den Eintritt seiner Großjährigkeit. § 108 ZPO ist nicht anwendbar, wenn es sich nicht um eine mangelhafte Zustellung, sondern um eine Falschzustellung handelte.Eine - zufolge Fehlens der Voraussetzungen des Paragraph 2, ZPO - unwirksame Zustellung an einen Minderjährigen konvalidiert nicht mit den Eintritt seiner Großjährigkeit. Paragraph 108, ZPO ist nicht anwendbar, wenn es sich nicht um eine mangelhafte Zustellung, sondern um eine Falschzustellung handelte.
EntscheidungstexteTE OGH 1973/01/31 1 Ob 255/72 Veröff: SZ 46/13 TE OGH 1987/06/23 5 Ob 556/87 Ähnlich; Beisatz: Daran ändert auch die durch das ZustG geschaffene Rechtslage nichts. (T1) Veröff: EvBl 1988/7 S 52 = SZ 60/116 TE OGH 1998/04/15 3 Ob 37/98g nur: Eine - zufolge Fehlens der Voraussetzungen des § 2 ZPO - unwirksame Zustellung an einen Minderjährigen konvalidiert nicht mit den Eintritt seiner Großjährigkeit. (T2) nur: Eine - zufolge Fehlens der Voraussetzungen des Paragraph 2, ZPO - unwirksame Zustellung an einen Minderjährigen konvalidiert nicht mit den Eintritt seiner Großjährigkeit. (T2) TE OGH 1998/12/01 10 ObS 202/98y nur T2; Veröff: SZ 71/204 RechtssatznummerRS0035229