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RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0085236 Entscheidungsdatum15.05.1973 Geschäftszahl4Ob37/73; 8Ob76/80; 8Ob164/80; 8Ob1/84 (8Ob2/84); 4Ob133/84; 14ObA30/87; 9ObA83/87; 2Ob37/88; 2Ob20/89; 2Ob1

Paragraph 333, Absatz eins, ASVG werden alle sich aus einem Arbeitsunfall ergebenden Schadenersatzansprüche, soweit sie Personenschäden betreffen und sich gegen den Dienstgeber oder die ihm Gleichgestellten richten, abschließend geregelt und damit alle anderen Haftungsgründe, insbesondere auch die Bestimmungen des ABGB, des EKHG oder anderer Haftpflichtvorschriften, ausgeschlossen. Paragraph 333, Absatz eins, ASVG schließt dem versicherten Dienstnehmer gegenüber eine Haftung des Dienstgebers für fremdes Verschulden im Sinne der Paragraphen 1313 a, 1315, ABGB oder des Paragraph 19, Absatz 2, EKHG ebenso aus wie seine Halterhaftung nach den Bestimmungen des EKHG. EntscheidungstexteTE OGH 1973-05-15 4 Ob 37/73 Veröff: EvBl 1973/264 S 550 = Arb 9115 = ZVR 1974/146 S 218 TE OGH 1980-06-26 8 Ob 76/80 nur: § 333 Abs 1 ASVG schließt § 19 Abs 2 EKHG ebenso aus wie seine Halterhaftung nach den Bestimmungen des EKHG. (T1)nur: Paragraph 333, Absatz eins, ASVG schließt Paragraph 19, Absatz 2, EKHG ebenso aus wie seine Halterhaftung nach den Bestimmungen des EKHG. (T1) TE OGH 1981-04-23 8 Ob 164/80 nur:

§ 333

Abs 1 ASVG werden alle sich aus einem Arbeitsunfall ergebenden Schadenersatzansprüche, soweit sie Personenschäden betreffen und sich gegen den Dienstgeber oder die ihm Gleichgestellten richten, abschließend geregelt und damit alle anderen Haftungsgründe, insbesondere auch die Bestimmungen des ABGB, des EKHG oder anderer Haftpflichtvorschriften, ausgeschlossen. (T2); Veröff: ZVR 1982/365 S 302nur:

Paragraph 333, Absatz eins, ASVG werden alle sich aus einem Arbeitsunfall ergebenden Schadenersatzansprüche, soweit sie Personenschäden betreffen und sich gegen den Dienstgeber oder die ihm Gleichgestellten richten, abschließend geregelt und damit alle anderen Haftungsgründe, insbesondere auch die Bestimmungen des ABGB, des EKHG oder anderer Haftpflichtvorschriften, ausgeschlossen. (T2); Veröff: ZVR 1982/365 S 302 TE OGH 1984-06-07 8 Ob 1/84 Auch TE OGH 1985-11-26 4 Ob 133/84 Auch; nur T2 TE OGH 1987-03-10 14 ObA 30/87 nur T2 TE OGH 1987-09-16 9 ObA 83/87 nur T2 TE OGH 1988-04-27 2 Ob 37/88 nur T2 TE OGH 1989-06-06 2 Ob 20/89 nur T2 TE OGH 1990-12-05 2 Ob 1081/90 Veröff: ZVR 1991/94 S 243 TE OGH 1995-06-29 2 Ob 37/95 nur T2 TE OGH 1998-11-12 2 Ob 280/98k nur:

§ 333

Abs 1 ASVG werden alle sich aus einem Arbeitsunfall ergebenden Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. (T3)nur:

Paragraph 333, Absatz eins, ASVG werden alle sich aus einem Arbeitsunfall ergebenden Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. (T3) TE OGH 1999-02-10 9 ObA 322/98p Auch TE OGH 2001-06-21 6 Ob 88/01m Vgl auch TE OGH 2002-12-19 8 ObA 117/02t nur T2; Beisatz: Soweit nicht aus dieser Bestimmung, insbesondere dessen Abs 3 und den damit im Zusammenhang stehenden Normen, wie § 3 Z 3 EKHG, anderes hervorgeht. (T4); Veröff: SZ 2002/180nur T2; Beisatz: Soweit nicht aus dieser Bestimmung, insbesondere dessen Absatz 3 und den damit im Zusammenhang stehenden Normen, wie Paragraph 3, Ziffer 3, EKHG, anderes hervorgeht. (T4); Veröff: SZ 2002/180 TE OGH 2003-05-07 9 ObA 36/03i nur:

§ 333

Abs 1 ASVG werden alle sich aus einem Arbeitsunfall ergebenden Schadenersatzansprüche, soweit sie Personenschäden betreffen und sich gegen den Dienstgeber oder die ihm Gleichgestellten richten, abschließend geregelt. (T5)nur:

Paragraph 333, Absatz eins, ASVG werden alle sich aus einem Arbeitsunfall ergebenden Schadenersatzansprüche, soweit sie Personenschäden betreffen und sich gegen den Dienstgeber oder die ihm Gleichgestellten richten, abschließend geregelt. (T5) TE OGH 2003-08-05 7 Ob 178/03g Auch; nur T2 TE OGH 2004-12-22 8 ObA 78/04k Auch; nur T2 TE OGH 2005-04-21 2 Ob 82/05f Auch; Beisatz: § 333 ASVG schließt auch Schmerzengeldansprüche von nahen Angehörigen eines bei einem Arbeitsunfall Getöteten infolge eines sogenannten Schockschadens aus. (T6); Veröff: SZ 2005/58Auch; Beisatz: Paragraph 333, ASVG schließt auch Schmerzengeldansprüche von nahen Angehörigen eines bei einem Arbeitsunfall Getöteten infolge eines sogenannten Schockschadens aus. (T6); Veröff: SZ 2005/58 TE OGH 2008-05-29 2 Ob 38/08i Auch; Veröff: SZ 2008/75 TE OGH 2010-03-24 9 ObA 52/09a Auch; nur T2 TE OGH 2011-05-25 8 Ob 52/11x nur T2 TE OGH 2013-01-29 9 ObA 147/12a nur T2 TE OGH 2021-12-14 2 Ob 185/21a European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1973:RS0085236

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.