7Ob120/73
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum20.06.1973 Geschäftszahl7Ob120/73 NormABGB §610;
RechtssatzHat der Erblasser den eingesetzten Erben eine Verfügung über das Nachlaßvermögen sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen mit Ausnahme zugunsten ihrer Nachkommen untersagt, so liegt darin eine stillschweigende ( konstruktive ) Nacherbfolge iS § 610 ABGB zugunsten der Kinder der vom Erblasser eingesetzten Testamentserben ( Weiß in Klang 2.Auflage III 390 ff ).Hat der Erblasser den eingesetzten Erben eine Verfügung über das Nachlaßvermögen sowohl unter Lebenden als auch von Todes wegen mit Ausnahme zugunsten ihrer Nachkommen untersagt, so liegt darin eine stillschweigende ( konstruktive ) Nacherbfolge iS Paragraph 610, ABGB zugunsten der Kinder der vom Erblasser eingesetzten Testamentserben ( Weiß in Klang 2.Auflage römisch drei 390 ff ).
EntscheidungstexteTE OGH 1973/06/20 7 Ob 120/73 EvBl 1973/293 S 602 = NZ 1974,73 RechtssatznummerRS0012542