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OGH Rechtssatz RS0059732 (4Ob596/73)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0059732 Entscheidungsdatum05.02.1974 Geschäftszahl4Ob596/73 NormGmbHG §4; GmbHG §75; GmbHG §82; GmbHG §84 RechtssatzZulässig ist ein Austritt eines Gesellschafters unter Zurücklassung der Stammeinlage und des damit verbundenen (§ 75 GmbHG) Geschäftsanteiles oder unter Übertragung des Geschäftsanteiles an andere Personen.Zulässig ist ein Austritt eines Gesellschafters unter Zurücklassung der Stammeinlage und des damit verbundenen (Paragraph 75, GmbHG) Geschäftsanteiles oder unter Übertragung des Geschäftsanteiles an andere Personen.

EntscheidungstexteTE OGH 1974-02-05 4 Ob 596/73 Veröff: HS 9681(2) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1974:RS0059732

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