3Ob18/74
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum05.03.1974 Geschäftszahl3Ob18/74 NormABGB §488;
EO §355 IIIa;EO §355 römisch drei a;
RechtssatzUntersagt der Exekutionstitel die Fortführung eines Baues, um die Ausübung des Fensterrechtes im Sinne des § 488 ABGB durchzusetzen, so stellt das Auflegen einiger Bretter auf die Mauer des infolge des Bauverbots eingestellten Baues zu bloßer Sicherung mangels Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse kein titelwidriges Verhalten dar.Untersagt der Exekutionstitel die Fortführung eines Baues, um die Ausübung des Fensterrechtes im Sinne des Paragraph 488, ABGB durchzusetzen, so stellt das Auflegen einiger Bretter auf die Mauer des infolge des Bauverbots eingestellten Baues zu bloßer Sicherung mangels Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse kein titelwidriges Verhalten dar.
EntscheidungstexteTE OGH 1974/03/05 3 Ob 18/74 RechtssatznummerRS0004544