4Ob7/74
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum05.03.1974 Geschäftszahl4Ob7/74; 5Ob865/76 NormABGB §1451;
ArbVG §2 Abs2;
ArbVG §2 Abs3;
KollVG §2;
RechtssatzDer Inhalt und das Ausmaß eines Anspruches und die Frage seiner Verjährung können nicht unabhängig voneinander beurteilt werden, weil nach dem ABGB nicht die Klage, mit der ein Recht geltend gemacht wird, sondern das Recht selbst (§ 1451 ABGB) verjährt (vgl Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts 3.Auflage 138). Die nach dem Kollektivvertrag bestehenden Entgeltansprüche und ihre Verjährung können daher nicht als verschiedene Angelegenheiten im Sinne des § 2 Abs 3 KollVG angesehen werden.Der Inhalt und das Ausmaß eines Anspruches und die Frage seiner Verjährung können nicht unabhängig voneinander beurteilt werden, weil nach dem ABGB nicht die Klage, mit der ein Recht geltend gemacht wird, sondern das Recht selbst (Paragraph 1451, ABGB) verjährt vergleiche Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts 3.Auflage 138). Die nach dem Kollektivvertrag bestehenden Entgeltansprüche und ihre Verjährung können daher nicht als verschiedene Angelegenheiten im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, KollVG angesehen werden.
EntscheidungstexteTE OGH 1974/03/05 4 Ob 7/74 Veröff: SozM IC/884 = Arb 9198 = IndS 1975 H4,954 = ZAS 1975,221 (ablehnend Bydlinski) TE OGH 1976/12/13 5 Ob 865/76 Vgl; nur: Der Inhalt und das Ausmaß eines Anspruches und die Frage seiner Verjährung können nicht unabhängig voneinander beurteilt werden, weil nach dem ABGB nicht die Klage, mit der ein Recht geltend gemacht wird, sondern das Recht selbst (§ 1451 ABGB) verjährt (vgl Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts 3.Auflage 138). (T1) Vgl; nur: Der Inhalt und das Ausmaß eines Anspruches und die Frage seiner Verjährung können nicht unabhängig voneinander beurteilt werden, weil nach dem ABGB nicht die Klage, mit der ein Recht geltend gemacht wird, sondern das Recht selbst (Paragraph 1451, ABGB) verjährt vergleiche Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts 3.Auflage 138). (T1) RechtssatznummerRS0034068