RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0005849 Entscheidungsdatum24.05.2023 Geschäftszahl6Ob77/74; 1Ob23/75; 5Ob701/76; 6Ob823/83; 1Ob638/87; 8Ob655/87; 7Ob551/88; 5Ob121/92; 10ObS259/97d; 5Ob2001/96t; 5Ob149/98t; 8Ob233/99v; 7Ob287/00g; 10ObS9/01y; 1Ob159/02t; 3Ob120/03y; 3Ob162/07f; 4Ob99/15k; 8Ob44/17d; 8Ob64/19y; 8Ob56/19x; 8Ob33/23w NormAußStrG §2 B AußStrG §16 BII1c ZPO §477 C RechtssatzAus Anlass eines Rekurses kann zwar von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrgenommen werden, doch kann ohne Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit nicht die Entscheidung einer anderen Frage an sich gezogen werden. EntscheidungstexteTE OGH 1974-04-25 6 Ob 77/74 TE OGH 1975-02-19 1 Ob 23/75 nur: Aus Anlass eines Rekurses kann zwar von Amts wegen eine Nichtigkeit wahrgenommen werden. (T1) Beisatz: Nicht aber, wenn eine Entscheidung in einem Zwischenverfahren (hier Bewilligung der Verfahrenshilfe) angefochten wird, die Nichtigkeit des Hauptverfahrens auf das Zwischenverfahren aber keinen Einfluss hat. (T2) Veröff: EvBl 1975/297 S 660 TE OGH 1976-11-02 5 Ob 701/76 nur T1 TE OGH 1984-01-19 6 Ob 823/83 Beisatz hier: Amtswegige Zurückweisung der Klage aus Anlass eines Beschlusses im Sicherungsverfahren. (T3) Veröff: SZ 57/13 TE OGH 1987-10-21 1 Ob 638/87 nur T1; Veröff: NZ 1988,137 = RZ 1988/40,168 TE OGH 1987-11-05 8 Ob 655/87 Auch TE OGH 1988-05-19 7 Ob 551/88 nur T1 TE OGH 1993-03-09 5 Ob 121/92 nur T1; Beis wie T2 TE OGH 1997-08-19 10 ObS 259/97d Vgl auch TE OGH 1997-11-25 5 Ob 2001/96t Auch; nur T1; Beis wie T2 TE OGH 1998-06-09 5 Ob 149/98t Vgl auch; Beisatz: Hat das Rekursgericht die angefochtene Entscheidung als nichtig aufgehoben, ist es ihm verwehrt, zur materiellrechtlichen Beurteilung der Sache in irgend einer Weise Stellung zu beziehen, weil mit der Beseitigung der nichtigen Entscheidung die funktionelle Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichtes erschöpft ist und das Gericht unterer Instanz seine - nun neuerdings erstmalige - Sachentscheidung frei von Rechtsweisungen zu treffen hat. (T4) TE OGH 2000-12-21 8 Ob 233/99v Auch; nur T1 TE OGH 2000-12-20 7 Ob 287/00g Auch; nur T1; Veröff: SZ 73/206 TE OGH 2001-02-20 10 ObS 9/01y Auch; Beisatz: Hier: Zurückweisung der Klage durch das Erstgericht, über Rekurs des Klägers Sachentscheidung durch das Gericht zweiter Instanz als Berufungsgericht (Bestätigung mit der Maßgabe, dass der Beschluss "als Urteil zu lauten habe", die Klage werde abgewiesen). (T5) Beisatz: Jedes Rechtsmittel ist grundsätzlich nur auf die Überprüfung der angefochtenen Entscheidung gerichtet. (T6) TE OGH 2002-08-13 1 Ob 159/02t Vgl; Beisatz: Das Rekursgericht kann zur meritorischen Entscheidung über einen Sicherungsantrag funktionell auch dann zuständig werden, wenn ihn das Erstgericht ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückwies. (T7) TE OGH 2003-07-17 3 Ob 120/03y Auch TE OGH 2007-12-19 3 Ob 162/07f Auch; Beisatz: Eine Nichtigerklärung aus Anlass eines Rechtsmittels kann immer nur in Ansehung des Entscheidungsgegenstands im Rechtsmittelverfahren erfolgen. (T8) TE OGH 2015-06-16 4 Ob 99/15k Vgl TE OGH 2017-05-30 8 Ob 44/17d Auch TE OGH 2019-06-27 8 Ob 64/19y Auch; Beis wie T6 TE OGH 2019-06-27 8 Ob 56/19x Auch; Beis wie T6; Beisatz: Das Rechtsschutzziel eines Rechtsmittels gegen einen Beschluss auf Zurückweisung eines Rechtsmittels kann nicht auf Abänderung oder Aufhebung einer anderen Entscheidung gerichtet sein. Ansonsten würde das Rechtsmittelgericht eine Entscheidungskompetenz in Anspruch nehmen, die nach funktionellen Kriterien einer Vorinstanz zukommt. (T9) TE OGH 2023-05-24 8 Ob 33/23w vgl; Beisatz wie T6; Beisatz wie T9 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1974:RS0005849
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