← Österreich

{'item': '3Ob110/74; 6Ob670/77; 7Ob571/78; 7Ob689/78; 7Ob733/78; 3Ob532/83 (3Ob533/83-3Ob538/83); 7Ob506/84; 7Ob543/88; 8Ob638/88; 7Ob23/89; 10ObS71/9

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0041758 Entscheidungsdatum24.05.2023 Geschäftszahl3Ob110/74; 6Ob670/77; 7Ob571/78; 7Ob689/78; 7Ob733/78; 3Ob532/83 (3Ob533/83-3Ob538/83); 7Ob506/84; 7Ob543/88; 8Ob638/88; 7Ob23/89; 10ObS71/90; 10ObS177/90; 7Ob560/92; 1Ob146/98x; 10ObS353/99f; 5Ob122/02f; 3Ob183/02m; 10ObS263/02m; 1Ob68/04p; 5Ob237/04w; 3Ob163/05z; 3Ob130/07z; 3Ob67/08m; 3Ob226/08v; 10ObS3/09b; 8ObA45/10s; 8ObA44/10v; 9ObA65/12t; 1Ob135/12b; 7Ob128/12t; 3Ob41/13w; 1Ob104/13w; 8Ob21/14t; 8Ob108/14m; 4Ob151/17k; 10Ob27/18w; 3Ob106/20i; 6Ob204/20y; 6Ob190/22t; 8Ob33/23w NormZPO §461 ZPO §514 B RechtssatzDie Beschwer kann auch in einem prozessualen Nachteil gelegen sein, zum Beispiel wenn die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges oder wegen entschiedener Streitsache zurück- statt als unbegründet abgewiesen wurde (SZ 8/97, JBl 1951,574). EntscheidungstexteTE OGH 1974-05-28 3 Ob 110/74 TE OGH 1977-11-17 6 Ob 670/77 TE OGH 1978-05-11 7 Ob 571/78 Beisatz: Weil die rechtlichen Auswirkungen verschieden sind. (T1) TE OGH 1978-10-12 7 Ob 689/78 nur: Die Beschwer kann auch in einem prozessualen Nachteil gelegen sein, wenn die Klage zurück - statt als unbegründet abgewiesen wurde. (T2) TE OGH 1979-01-11 7 Ob 733/78 TE OGH 1984-01-25 3 Ob 532/83 Veröff: SZ 57/23 TE OGH 1984-01-26 7 Ob 506/84 nur T2; Veröff: EvBl 1984/84 S 325 = RZ 1985/22 S 85 = ÖA 1985,150 TE OGH 1988-03-24 7 Ob 543/88 nur T2 TE OGH 1989-01-12 8 Ob 638/88 TE OGH 1989-07-06 7 Ob 23/89 Auch; nur: Die Beschwer kann auch in einem prozessualen Nachteil gelegen sein. (T3) Beisatz: Hier: Das Klagebegehren wurde in den Entscheidungsgründen des Zwischenurteils nur aus einem von mehreren geltend gemachten Rechtsgründen für berechtigt erachtet. (T4) Veröff: VersRdSch 1990,95 TE OGH 1990-03-27 10 ObS 71/90 nur T3; Beisatz: Beschwer des Klägers durch Abweisung eines Klagebegehrens, das er gar nicht gestellt hatte, aber grundsätzlich stellen könnte. (T5) Veröff: SSV - NF 4/54 TE OGH 1990-06-26 10 ObS 177/90 nur T3; Beis wie T5; Veröff: SSV - NF 4/92 TE OGH 1992-06-25 7 Ob 560/92 Auch; nur T3; Beisatz: Wenn die Zurückweisung des gegen ihn erhobenen Begehrens aus prozessualen Gründen erfolgte und dem Gegner nach Behebung des dieser Zurückweisung zugrundeliegenden Mangels jederzeit eine neue Antragstellung möglich wäre. (T6) TE OGH 1998-05-19 1 Ob 146/98x nur: Die Beschwer kann auch in einem prozessualen Nachteil gelegen sein, zum Beispiel wenn die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurück- statt als unbegründet abgewiesen wurde (SZ 8/97, JBl 1951,574). (T7) Beis wie T1 TE OGH 2000-01-11 10 ObS 353/99f Beis wie T1; Beisatz: Allein aus den Gründen einer Entscheidung kann - außer bei Aufhebungsbeschlüssen und bei Zwischenurteilen - eine Beschwer nicht abgeleitet werden. (T8) TE OGH 2002-06-25 5 Ob 122/02f Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Verfahren nach § 37 MRG. (T9)Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Verfahren nach Paragraph 37, MRG. (T9) TE OGH 2002-12-18 3 Ob 183/02m Beisatz: Im Falle einer Zurückweisung der Klage (oder auch nur eines Eventualbegehrens) kann der dagegen erhobene Rekurs nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, es fehle die Beschwer, weil nach Ansicht der zweiten Instanz die Klage letztlich ohnehin abgewiesen werden müsste. (T10) TE OGH 2003-07-15 10 ObS 263/02m Beis wie T10 TE OGH 2004-04-16 1 Ob 68/04p nur T2; Beisatz: Hier: Durch die einer Klagszurückweisung gleichkommende Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz ist die beklagte Partei beschwert, wenn sie im Verfahren erster Instanz eine Sachentscheidung zu ihren Gunsten erwirkte. (T11) TE OGH 2004-11-09 5 Ob 237/04w Vgl auch; Beis wie T8 TE OGH 2005-08-24 3 Ob 163/05z Auch; Beisatz: Hier: Die klagende Partei erwirkte im Verfahren erster Instanz eine Sachentscheidung zu ihren Gunsten. Wegen ihres Interesses an einer meritorischen, der Klage stattgebenden Entscheidung des Berufungsgerichts ist sie durch die Zurückweisung der Berufung des Beklagten beschwert. (T12) TE OGH 2007-06-28 3 Ob 130/07z Vgl; Beisatz: Bei der Anerkennung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe sind die Rechtsfolgen einer Zurückweisung des Antrags, weil keine „Entscheidung" im Sinne des § 97 AußStrG vorliege, jenen einer Abweisung wegen Verstoßes gegen den ordre public gleichzuhalten. - Beschwer verneint. (T13)Vgl; Beisatz: Bei der Anerkennung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe sind die Rechtsfolgen einer Zurückweisung des Antrags, weil keine „Entscheidung" im Sinne des Paragraph 97, AußStrG vorliege, jenen einer Abweisung wegen Verstoßes gegen den ordre public gleichzuhalten. - Beschwer verneint. (T13) TE OGH 2008-06-11 3 Ob 67/08m Auch; Beisatz: Hier: Abweisung eines Antrags auf Zustellung aller weiteren Schriftstücke in slowenischer Sprache. (T14) TE OGH 2008-11-19 3 Ob 226/08v Auch; nur T3 TE OGH 2009-01-27 10 ObS 3/09b Vgl auch; Beisatz: Allein aus den Gründen einer Entscheidung kann - außer bei Aufhebungsbeschlüssen und bei Zwischenurteilen und im Falle einer Bindungswirkung für einen Folgeprozess - eine Beschwer nicht abgeleitet werden. (T15) TE OGH 2010-07-22 8 ObA 45/10s Auch; nur T3; Beis wie T12 TE OGH 2010-07-22 8 ObA 44/10v Auch; nur T3; Beis wie T12 TE OGH 2012-07-25 9 ObA 65/12t Vgl auch; Beis wie T15 TE OGH 2012-08-01 1 Ob 135/12b Auch TE OGH 2012-12-19 7 Ob 128/12t Auch; Beisatz: Eine Beschwer des Beklagten ist aber dann zu verneinen, wenn die Klage ‑ wie vorliegend ‑ aus einem Grund zurückgewiesen wurde, welcher der neuerlichen Einbringung einer gleichlautenden Klage entgegensteht. (T16) TE OGH 2013-03-13 3 Ob 41/13w Auch; Beisatz: Hier entschied das Rekursgericht zugunsten der Revisionsrekurswerberin und diese Entscheidung wurde vom Beklagten nicht bekämpft, sodass nicht zu befürchten ist, die Sachentscheidung könnte in höherer Instanz noch zu ihren Ungunsten abgeändert werden. Daher kann ihr ein Interesse an der Nichtigerklärung der ergangenen Entscheidung nicht zugebilligt werden. (T17) TE OGH 2013-07-18 1 Ob 104/13w Auch; Beis wie T16 TE OGH 2014-09-29 8 Ob 21/14t Vgl auch; Beis ähnlich wie T11; Beisatz: Die Zurückweisung einer Klage durch das Berufungsgericht aus formalen Gründen anstatt einer in erster Instanz erwirkten Klagsabweisung beschwert grundsätzlich die beklagte Partei, wenn sie mangels Sachentscheidung der Möglichkeit einer neuerlichen Geltendmachung des Anspruchs ausgesetzt wäre. (T18) Beisatz: Hier: Ein Rechtsschutzbedürfnis auf Seiten der klagenden Partei, anstelle der Zurückweisung der Klage eine Klagsabweisung zu erwirken, ist hier nicht erkennbar. (T19) TE OGH 2014-10-30 8 Ob 108/14m Auch; Beis wie T8; Beis wie T15 TE OGH 2018-01-23 4 Ob 151/17k Auch; Beis wie T18; Beisatz: Durch die Zurückweisung (statt richtig der Abweisung) eines Rechtsschutzantrags des Prozessgegners ist die andere Partei regelmäßig nur dann beschwert, wenn sie dadurch einer neuerlichen Geltendmachung des Anspruchs ausgesetzt wäre. (T20) TE OGH 2018-06-26 10 Ob 27/18w Vgl; Beis wie T8 TE OGH 2020-08-18 3 Ob 106/20i Vgl; Beis wie T19 TE OGH 2020-10-22 6 Ob 204/20y Vgl; Beis wie T20 TE OGH 2022-11-18 6 Ob 190/22t Vgl; Beis nur wie T16 TE OGH 2023-05-24 8 Ob 33/23w vgl; nur T3; Beisatz wie T5 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1974:RS0041758

🔗 Zur amtlichen Quelle

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.