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OGH Rechtssatz RS0062307 (8Ob94/74)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0062307 Entscheidungsdatum18.06.1974 Geschäftszahl8Ob94/74; 6Ob367/97g; 5Ob113/09t; 7Ob94/14w; 8Ob46/17y NormHGB §343; UGB § 343HGB §343; UGB Paragraph 343 RechtssatzAuch Grundstücksgeschäfte können Handelsgeschäfte sein und zwar auch bloß als Hilfsgeschäfte und Nebengeschäfte eines Handelsbetriebes.

EntscheidungstexteTE OGH 1974-06-18 8 Ob 94/74 Veröff: HS 9233 TE OGH 1997-12-17 6 Ob 367/97g TE OGH 2009-11-24 5 Ob 113/09t Vgl; Beisatz: Unternehmensbezogen sind nicht nur typische Hauptgeschäfte, sondern auch die Hilfs- und Nebengeschäfte eines Unternehmers, wie die Beschaffung und Reparatur von Betriebsmitteln. (T1); Beisatz: Auf ein Ungleichgewicht der Vertragsteile hinsichtlich ihres Wissens und ihrer Erfahrung mit der betroffenen Art von Rechtsgeschäften kommt es nicht an. (T2); Bem: Hier: Unternehmer iSd § 1 UGB; unternehmensbezogenes Geschäft iSd § 343 UGB. (T3)Vgl; Beisatz: Unternehmensbezogen sind nicht nur typische Hauptgeschäfte, sondern auch die Hilfs- und Nebengeschäfte eines Unternehmers, wie die Beschaffung und Reparatur von Betriebsmitteln. (T1); Beisatz: Auf ein Ungleichgewicht der Vertragsteile hinsichtlich ihres Wissens und ihrer Erfahrung mit der betroffenen Art von Rechtsgeschäften kommt es nicht an. (T2); Bem: Hier: Unternehmer iSd Paragraph eins, UGB; unternehmensbezogenes Geschäft iSd Paragraph 343, UGB. (T3) TE OGH 2015-02-18 7 Ob 94/14w Auch; Beis wie T1 TE OGH 2017-10-25 8 Ob 46/17y Vgl European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1974:RS0062307

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