RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum22.01.1975 Geschäftszahl1Ob5/75; 1Ob63/75; 3Ob520/77; 1Ob659/77; 7Ob710/77; 1Ob728/77; 1Ob526/78; 1Ob603/78; 7Ob683/78; 7Ob505/79; 7Ob765/82; 2Ob589/85 NormABGB §163 H1; ABGB §163 H6; ABGB §163 K; UeKindG allg; RechtssatzDie Widerlegung der Vermutung des § 163 Abs 1 ABGB durch den Beweis der "absoluten" Unwahrscheinlichkeit der Vaterschaft ist durch die neue Fassung des Gesetzes derart erleichtert worden, daß die sogenannte 3 - Sigma - Grenze von 99,73 Prozent nicht mehr erreicht werden muß. Allerdings wird weiterhin eine hohe Unwahrscheinlichkeit gefordert werden müssen, um dem zweiten Begriffsmerkmal des Gesetzes zu entsprechen, daß die Würdigung aller Umstände gegen die Annahme sprechen muß, daß der Beklagte das Kind gezeugt habe. (Erleichterung nicht nur gegenüber dem alten Wortlaut des § 163 ABGB, sondern auch gegenüber der alten Praxis).Die Widerlegung der Vermutung des Paragraph 163, Absatz eins, ABGB durch den Beweis der "absoluten" Unwahrscheinlichkeit der Vaterschaft ist durch die neue Fassung des Gesetzes derart erleichtert worden, daß die sogenannte 3 - Sigma - Grenze von 99,73 Prozent nicht mehr erreicht werden muß. Allerdings wird weiterhin eine hohe Unwahrscheinlichkeit gefordert werden müssen, um dem zweiten Begriffsmerkmal des Gesetzes zu entsprechen, daß die Würdigung aller Umstände gegen die Annahme sprechen muß, daß der Beklagte das Kind gezeugt habe. (Erleichterung nicht nur gegenüber dem alten Wortlaut des Paragraph 163, ABGB, sondern auch gegenüber der alten Praxis). EntscheidungstexteTE OGH 1975/01/22 1 Ob 5/75 Veröff: SZ 48/5 = EvBl 1975/244 S 550 = ÖA 1976,34 TE OGH 1975/06/11 1 Ob 63/75 Beisatz: Hier: Klagsabweisung bei 0,4 Prozent Zeugungswahrscheinlichkeit. (T1) Veröff: JBl 1976,44 TE OGH 1977/06/21 3 Ob 520/77 Beisatz: Keine Entkräftung der Vaterschaftsvermutung bei Vorliegen einer durch den Sachverständigen auf Grund serologischen Befundes festgestellten Vaterschaftswahrscheinlichkeit von zweiundachzig Prozent und einer solchen von ein Prozent bis fünf Prozent nach Maße und Gewicht des Kindes bei seiner Geburt. (T2) TE OGH 1977/08/31 1 Ob 659/77 nur: Die Widerlegung der Vermutung des § 163 Abs 1 ABGB durch den Beweis der "absoluten" Unwahrscheinlichkeit der Vaterschaft ist durch die neue Fassung des Gesetzes derart erleichtert worden, daß die sogenannte 3 - Sigma - Grenze von 99,73 Prozent nicht mehr erreicht werden muß. (T3) nur: Die Widerlegung der Vermutung des Paragraph 163, Absatz eins, ABGB durch den Beweis der "absoluten" Unwahrscheinlichkeit der Vaterschaft ist durch die neue Fassung des Gesetzes derart erleichtert worden, daß die sogenannte 3 - Sigma - Grenze von 99,73 Prozent nicht mehr erreicht werden muß. (T3) TE OGH 1977/11/17 7 Ob 710/77 TE OGH 1977/11/30 1 Ob 728/77 Veröff: JBl 1978,651 = ÖA 1981,84 TE OGH 1978/02/15 1 Ob 526/78 Vgl auch; Veröff: RZ 1978/124 S 242 TE OGH 1978/04/26 1 Ob 603/78 nur T3 TE OGH 1978/11/09 7 Ob 683/78 nur T3 TE OGH 1979/03/15 7 Ob 505/79 nur T3; Veröff: RZ 1980/48 S 203 = ÖA 1981,82 TE OGH 1982/12/16 7 Ob 765/82 Auch TE OGH 1985/06/18 2 Ob 589/85 Auch RechtssatznummerRS0048637
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.