5Ob3/75
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum04.02.1975 Geschäftszahl5Ob3/75 NormABGB §866;
ABGB §1352;
RechtssatzZu Verhältnis zwischen der Haftung des beschränkt entmündigten Kreditnehmers ( nach § 866 ABGB ) einerseits und seiner Ehegattin ( nach § 1352 ABGB ) andererseits.Zu Verhältnis zwischen der Haftung des beschränkt entmündigten Kreditnehmers ( nach Paragraph 866, ABGB ) einerseits und seiner Ehegattin ( nach Paragraph 1352, ABGB ) andererseits.
EntscheidungstexteTE OGH 1975/02/04 5 Ob 3/75 Veröff: EvBl 1976/2 S 13 = QuHGZ 1975 3/133 = SZ 48/8 RechtssatznummerRS0014678