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Europaius

5Ob3/75

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum04.02.1975 Geschäftszahl5Ob3/75 NormABGB §866;

ABGB §1352;

RechtssatzZu Verhältnis zwischen der Haftung des beschränkt entmündigten Kreditnehmers ( nach § 866 ABGB ) einerseits und seiner Ehegattin ( nach § 1352 ABGB ) andererseits.Zu Verhältnis zwischen der Haftung des beschränkt entmündigten Kreditnehmers ( nach Paragraph 866, ABGB ) einerseits und seiner Ehegattin ( nach Paragraph 1352, ABGB ) andererseits.

EntscheidungstexteTE OGH 1975/02/04 5 Ob 3/75 Veröff: EvBl 1976/2 S 13 = QuHGZ 1975 3/133 = SZ 48/8 RechtssatznummerRS0014678

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.