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Europaius

5Ob79/75

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum03.06.1975 Geschäftszahl5Ob79/75; 5Ob260/75; 5Ob538/79; 6Ob669/80; 6Ob543/85 NormABGB §37 C1;

ABGB §1379;

RechtssatzNur eine gewisse rechtliche Selbständigkeit einer Vereinbarung kann notwendige Voraussetzung für eine selbständige Anknüpfung (Schuldstatut) sein; dies ist zwar bei einer Novation gegenüber dem ursprünglichen Vertrag der Fall, nicht aber bei einer Schuldänderung (§ 1379 ABGB).Nur eine gewisse rechtliche Selbständigkeit einer Vereinbarung kann notwendige Voraussetzung für eine selbständige Anknüpfung (Schuldstatut) sein; dies ist zwar bei einer Novation gegenüber dem ursprünglichen Vertrag der Fall, nicht aber bei einer Schuldänderung (Paragraph 1379, ABGB).

EntscheidungstexteTE OGH 1975/06/03 5 Ob 79/75 Veröff: ZfRV 1979,200 (Glosse von Schwimann) TE OGH 1976/05/11 5 Ob 260/75 Veröff: SZ 49/64 = ZfRV 1977,297 (Glosse von Schmid) TE OGH 1979/04/03 5 Ob 538/79 Beisatz: Selbständige Anknüpfung bei Aufhebungsvertrag. (T1) TE OGH 1980/09/10 6 Ob 669/80 Vgl auch; Beisatz: Wie sich die Novation eines Vertrages auf das anzuwendende Recht auswirkt, ist in Lehre und Rechtsprechung strittig. (T2) TE OGH 1985/04/18 6 Ob 543/85 Vgl auch RechtssatznummerRS0045140

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