OGH Rechtssatz RS0011541 (4Ob551/75 u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0011541 Entscheidungsdatum23.10.2024 Geschäftszahl4Ob551/75; 1Ob619/78; 5Ob709/81; 5Ob95/01h; 4Ob248/06h; 7Ob277/08y; 5Ob59/18i; 4Ob202/19p; 5Ob3/22k; 4Ob152/24t; 9Ob39/24m NormABGB §473 ABGB §479 RechtssatzIn noch höherem Maße als bei Grunddienstbarkeiten muss bei den unregelmäßigen persönlichen Dienstbarkeiten der Grundsatz gelten, dass nur völlige Zwecklosigkeit das Entstehen einer privaten Dienstbarkeit verhindern oder ihren weiteren Rechtsbestand vernichten könnte.
EntscheidungstexteTE OGH 1975-09-23 4 Ob 551/75 TE OGH 1978-06-07 1 Ob 619/78 Vgl auch; Beisatz: Nur bei unregelmäßigen Servituten zugunsten einer Gemeinde werden strengere Anforderungen gestellt. (T1) Veröff: JBl 1979,90 TE OGH 1981-01-03 5 Ob 709/81 Beis wie T1; Beisatz: In einer Gemeinde mit bedeutendem Fremdenverkehr ist es eine Notwendigkeit, dass den Touristen Wanderwege in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, wobei ihr Verlangen, mit Kraftfahrzeugen befahrene Gemeindestraßen vermeiden, sowie für den Hinweg und Rückweg zu einem Ziel verschiedene Wege benützen zu können, nicht außer Betracht bleiben kann. (T2) Veröff: SZ 54/154 = NZ 1983,28 = JBl 1983,199 (Zust. IRO) = RZ 1983/26 S 99 TE OGH 2001-05-15 5 Ob 95/01h Auch; Veröff: SZ 74/88 TE OGH 2007-02-13 4 Ob 248/06h Beisatz: Hier: Fallweiser Aufenthalt tagsüber und fallweise Nächtigung genügt als Ausübung des Wohnrechts. (T3) Veröff: SZ 2007/22 TE OGH 2009-03-18 7 Ob 277/08y TE OGH 2018-04-10 5 Ob 59/18i Auch TE OGH 2019-11-26 4 Ob 202/19p Vgl; Beisatz: Keine völlige Zwecklosigkeit eines Wohnungsgebrauchsrechts, solange die Berechtigte ihr Gebrauchsrecht mit Unterstützung einer Pflegekraft nutzen kann, auch wenn sie sich entschieden hat, im Pflegeheim zu leben. (T4) TE OGH 2022-07-14 5 Ob 3/22k TE OGH 2024-10-22 4 Ob 152/24t Beisatz: Erlöschen einer ersessenen Servitut einer Gemeinde nur bei völliger Zwecklosigkeit. (T5) Beisatz: Zwecklosigkeit einer Wegeservitut liegt vor, wenn eine nun zur Verfügung stehende Straße vollen Ersatz bietet. (T6) TE OGH 2024-10-23 9 Ob 39/24m vgl; Beisatz: Hier: Dienstbarkeit, Grundstück zum Baden, als Liege- und Spielwiese und für andere Freizeitaktivitäten zu nützen. (T7) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1975:RS0011541