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OGH Rechtssatz RS0013052 (5Ob188/75 u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0013052 Entscheidungsdatum12.12.2024 Geschäftszahl5Ob188/75; 5Ob600/77; 5Ob635/78 (5Ob636/78; 5Ob637/78); 4Ob510/83; 1Ob699/83; 8Ob624/89; 1Ob33/00k; 2Ob166/17a; 2Ob170/23y (2Ob171/23w); 2Ob108/24g NormABGB §812 B RechtssatzDas Recht, gemäß § 812 ABGB unter der dort angeführten Voraussetzung die Nachlassabsonderung zu begehren, steht allen Gläubigern zu, die auf die Erbschaft verwiesen sind; zu diesen zählt auch der Pflichtteilberechtigte.Das Recht, gemäß Paragraph 812, ABGB unter der dort angeführten Voraussetzung die Nachlassabsonderung zu begehren, steht allen Gläubigern zu, die auf die Erbschaft verwiesen sind; zu diesen zählt auch der Pflichtteilberechtigte.

EntscheidungstexteTE OGH 1976-01-13 5 Ob 188/75 EvBl 1976/137 S 267 TE OGH 1977-06-07 5 Ob 600/77 Beisatz: Die Nachlaßeparation ist nicht an strenge Bedingungen zu knüpfen. (T1) = JBl 1978,152 = NZ 1979,176 TE OGH 1978-07-04 5 Ob 635/78 nur: Das Recht, gemäß § 812 ABGB unter der dort angeführten Voraussetzung die Nachlaßabsonderung zu begehren, steht allen Gläubigern zu, die auf die Erbschaft verwiesen sind. (T2)nur: Das Recht, gemäß Paragraph 812, ABGB unter der dort angeführten Voraussetzung die Nachlaßabsonderung zu begehren, steht allen Gläubigern zu, die auf die Erbschaft verwiesen sind. (T2) TE OGH 1983-02-22 4 Ob 510/83 Beisatz: Das Absonderungsrecht ist der verbliebene Rest (amtswegiger) Fürsorge für die Nachlaßgläubiger. (T3) = JBl 1983,483 = SZ 56/28 TE OGH 1983-08-31 1 Ob 699/83 Beisatz: Hier: Legatar (T4) TE OGH 1989-07-13 8 Ob 624/89 TE OGH 2000-03-28 1 Ob 33/00k Vgl; Beisatz: Dem Legatar steht das Recht auf Absonderung der Verlassenschaft von dem Vermögen des Erben gemäß § 812 ABGB - bei Vorliegen der dort genannten Gefahr - ebenso zu wie das Recht auf Inventarerrichtung, nicht jedoch die Schätzung des Nachlasses außer es läge ein besonderer Grund für eine solche Schätzung vor. (T5)Vgl; Beisatz: Dem Legatar steht das Recht auf Absonderung der Verlassenschaft von dem Vermögen des Erben gemäß Paragraph 812, ABGB - bei Vorliegen der dort genannten Gefahr - ebenso zu wie das Recht auf Inventarerrichtung, nicht jedoch die Schätzung des Nachlasses außer es läge ein besonderer Grund für eine solche Schätzung vor. (T5) TE OGH 2018-09-24 2 Ob 166/17a TE OGH 2023-11-21 2 Ob 170/23y TE OGH 2024-12-12 2 Ob 108/24g European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013052

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