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Europaius

6Ob695/76

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum28.10.1976 Geschäftszahl6Ob695/76 NormZPO §31;

ZPO §32;

RechtssatzEine Beschränkung der Formalvollmacht nach § 31 Z 1 ZPO im Außenverhältnis ist nur im Rahmen des § 32 ZPO möglich.Eine Beschränkung der Formalvollmacht nach Paragraph 31, Ziffer eins, ZPO im Außenverhältnis ist nur im Rahmen des Paragraph 32, ZPO möglich.

EntscheidungstexteTE OGH 1976/10/28 6 Ob 695/76 Veröff: EvBl 1977/43 S 103 RechtssatznummerRS0035915

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