Beisatz wie T7: Hier: Anspruch eines Käufers gegen den Hersteller eines Fahrzeugs, weil dieses mit einer unzulässigen
(T9) TE OGH 2024-02-21 6 Ob 177/23g Beisatz wie T9: Hier: Der KFZ-Käufer, der wegen einer unzulässigen
Abs 2 VO 715/2007/EG einen Anspruch gegen den Hersteller hat, kann nicht "Ersatz" durch "Austausch" gegen ein Neufahrzeug "aktueller Produktion" begehren, da es nicht zur Leistung einer "im Wesentlichen gleichen Sache" käme. (T10)Beisatz wie T9: Hier: Der KFZ-Käufer, der wegen einer unzulässigen
, Absatz 2, VO 715/2007/EG einen Anspruch gegen den Hersteller hat, kann nicht "Ersatz" durch "Austausch" gegen ein Neufahrzeug "aktueller Produktion" begehren, da es nicht zur Leistung einer "im Wesentlichen gleichen Sache" käme. (T10) TE OGH 2026-02-23 3 Ob 158/25v vgl European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1976:RS0030228
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