RIS Dokument GerichtAUSL BAG Entscheidungsdatum16.12.1976 Geschäftszahl3AZR795/75 NormABGB §988; ABGB §1152 F1; Rechtssatz1.)eins, Nach § 16 BetrAVG muß der Arbeitgeber die Anpassung solcher laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen, die am 01.01.1975 drei Jahre und länger liegen.Nach Paragraph 16, BetrAVG muß der Arbeitgeber die Anpassung solcher laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen, die am 01.01.1975 drei Jahre und länger liegen. 2.)2, Der Senat hält zu § 16 BetrAVG an der Rechtsprechung fest, wie sie in Urteile vom 01.07.1976 - 3 AZR 791/75 und 3 AZR 37/76 - ausgeführt ist (vgl AP NR 1 und Nr 2 zu § 16 BetrAVG = VersR 76,946 und 77,239). Im einzelnen herauszustellen:Der Senat hält zu Paragraph 16, BetrAVG an der Rechtsprechung fest, wie sie in Urteile vom 01.07.1976 - 3 AZR 791/75 und 3 AZR 37/76 - ausgeführt ist vergleiche AP NR 1 und Nr 2 zu Paragraph 16, BetrAVG = VersR 76,946 und 77,239). Im einzelnen herauszustellen: a)Litera a Unter der Geltung des § 16 BetrAVG kommt es für die darin vorgeschriebene Anpassungsprüfung nicht auf den Umfang der Verteuerung und insbesondere nicht darauf an, ob eine sogenannte "Opfergrenze" überschritten ist.Unter der Geltung des Paragraph 16, BetrAVG kommt es für die darin vorgeschriebene Anpassungsprüfung nicht auf den Umfang der Verteuerung und insbesondere nicht darauf an, ob eine sogenannte "Opfergrenze" überschritten ist. b)Litera b Unterbleibt die in § 16 BetrAVG gebotene Entscheidung oder ist sie unbillig, so hat das Gericht die billige Entscheidung zu treffen.Unterbleibt die in Paragraph 16, BetrAVG gebotene Entscheidung oder ist sie unbillig, so hat das Gericht die billige Entscheidung zu treffen. c)Litera c Ansatzpunkt für die in § 16 BetrAVG vorgeschriebene Anpassung ist das Ausmaß der Verteuerung. Sie spiegelt sich wider in dem Preisindexes für die Lebenshaltung von 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalten mit mittlerem Einkommen; Basisjahr
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.