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OGH Rechtssatz RS0028205 (4Ob3/77)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0028205 Entscheidungsdatum08.02.1977 Geschäftszahl4Ob3/77; 4Ob7/81; 4Ob17/83; 4Ob13/83; 9ObA182/91; 8ObA202/95; 8ObA116/98m; 8ObA76/01m; 9ObA128/06y; 8ObA82/12k NormABGB §1162c; AngG §32 RechtssatzEin Vorteilsausgleich im Sinne dieser auf dem Grundsatz der sogenannten "Culpa - Kompensation" beruhenden Bestimmung verlangt nicht nur ein schuldhaftes Verhalten beider Vertragsteile, sondern auch einen ursächlichen Zusammenhang dieses beiderseitigen Verhaltens.

EntscheidungstexteTE OGH 1977-02-08 4 Ob 3/77 TE OGH 1981-02-17 4 Ob 7/81 TE OGH 1983-03-22 4 Ob 17/83 Auch; Beisatz: Nicht die Rechtshandlung der Auflösung des Arbeitsverhältnisses an sich muß schuldhaft sein, sondern jedes Verhalten der Parteien, das eine Bedingung für die vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses bildet. (T1) Veröff: Arb 10222 TE OGH 1983-02-22 4 Ob 13/83 Auch; Beis wie T1 TE OGH 1991-09-11 9 ObA 182/91 Vgl auch; Beisatz: § 48 ASGG (T2)Vgl auch; Beisatz: Paragraph 48, ASGG (T2) TE OGH 1995-08-18 8 ObA 202/95 Auch; Beisatz: Hier: Schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers (Faustschläge gegen den Geschäftsführer seiner Dienstgeberin, die zu dessen Sturz und zu einer blutenden Wunde im Bereich seiner Lippe führten), vorausgehendes Verhalten des Geschäftsführers der Dienstgeber in (Festhalten des Arbeitnehmers an Kopf und Ohren und Beschimpfungen wegen eines unzureichenden Arbeitsergebnisses), Schuldteilungs 2 : 1 zu Lasten des Arbeitnehmers. (T3) TE OGH 1998-09-17 8 ObA 116/98m Auch; Beisatz: Zumindest im Fall des vorzeitigen Austritts unterliegen auch Abfertigung und Urlaubsentschädigung dem Verschuldensausspruch gem § 32 AngG. (T4); Beisatz: Hier: Mitverschulden der Dienstnehmerin im Sinne einer Provokation des Geschäftsführers; Verschuldensteilung 1:1. (T5) Veröff: SZ 71/148Auch; Beisatz: Zumindest im Fall des vorzeitigen Austritts unterliegen auch Abfertigung und Urlaubsentschädigung dem Verschuldensausspruch gem Paragraph 32, AngG. (T4); Beisatz: Hier: Mitverschulden der Dienstnehmerin im Sinne einer Provokation des Geschäftsführers; Verschuldensteilung 1:1. (T5) Veröff: SZ 71/148 TE OGH 2001-04-26 8 ObA 76/01m Beisatz: Die Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB ist nicht nur auf die von § 1162b ABGB erfassten beendigungsabhängigen Ansprüche sondern auch auf andere derartige Ansprüche - Abfertigung oder Urlaubsentschädigung - anzuwenden. (T6)Beisatz: Die Mitverschuldensregel des Paragraph 1162 c, ABGB ist nicht nur auf die von Paragraph 1162 b, ABGB erfassten beendigungsabhängigen Ansprüche sondern auch auf andere derartige Ansprüche - Abfertigung oder Urlaubsentschädigung - anzuwenden. (T6) TE OGH 2007-02-01 9 ObA 128/06y Beis wie T6; Beisatz: Hier: "Kündigungsentschädigung und Abfertigung (T7); Veröff: SZ 2007/17 TE OGH 2013-01-24 8 ObA 82/12k Vgl auch; Beis wie T6

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.