OGH Rechtssatz RS0011508 (5Ob903/76)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0011508 Entscheidungsdatum15.02.1977 Geschäftszahl5Ob903/76; 4Ob132/16i NormABGB §472 RechtssatzErwerb einer Dienstbarkeit durch Vertrag oder Ersitzung. Ein bereits rechtsgeschäftlich eingeräumtes Recht kann nicht neuerlich durch Ersitzung erworben werden zumal gemäß § 319 ABGB der Grund der Gewahrsame nicht eigenmächtig verwechselt werden darf.Erwerb einer Dienstbarkeit durch Vertrag oder Ersitzung. Ein bereits rechtsgeschäftlich eingeräumtes Recht kann nicht neuerlich durch Ersitzung erworben werden zumal gemäß Paragraph 319, ABGB der Grund der Gewahrsame nicht eigenmächtig verwechselt werden darf.
EntscheidungstexteTE OGH 1977-02-15 5 Ob 903/76 JBl 1978,257 TE OGH 2016-06-15 4 Ob 132/16i Auch European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1977:RS0011508