5Ob523/77
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum01.03.1977 Geschäftszahl5Ob523/77 NormABGB §1237;
RechtssatzDie Vermutung des § 1237 ABGB wird durch den Nachweis widerlegt, daß die Frau die Gegenstände aus ihren Mitteln und für sich gekauft hat.Die Vermutung des Paragraph 1237, ABGB wird durch den Nachweis widerlegt, daß die Frau die Gegenstände aus ihren Mitteln und für sich gekauft hat.
EntscheidungstexteTE OGH 1977/03/01 5 Ob 523/77 RechtssatznummerRS0022311