7Ob519/77 (7Ob520/77)
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum03.03.1977 Geschäftszahl7Ob519/77 (7Ob520/77) NormAußStrG §9 B1;
AußStrG §9 C1;
ZPO §119 Abs2;
RechtssatzDer zum Kurator nach § 119 Abs 2 ZPO Bestellte hat das Recht, seine Bestellung zum Kurator zu bekämpfen. In bezug auf die Sachentscheidung ist sein Rechtsmittel als solches des Kuranden anzusehen.Der zum Kurator nach Paragraph 119, Absatz 2, ZPO Bestellte hat das Recht, seine Bestellung zum Kurator zu bekämpfen. In bezug auf die Sachentscheidung ist sein Rechtsmittel als solches des Kuranden anzusehen.
EntscheidungstexteTE OGH 1977/03/03 7 Ob 519/77 EvBl 1977/220 S 491 RechtssatznummerRS0006184