6Ob575/77
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum31.03.1977 Geschäftszahl6Ob575/77; 6Ob6/07m NormEO §381 Z2 D;
GmbHG §18;
RechtssatzIn der Fortsetzung der Geschäftsführertätigkeit durch einen Unbefugten liegt eine Bedrohung mit unwiederbringlichem Nachteil für die Gesellschaft, die seine Rechtshandlungen gegen sich gelten lassen muss, solange die Löschung des Geschäftsführers im Handelsregister nicht durchgeführt ist.
EntscheidungstexteTE OGH 1977/03/31 6 Ob 575/77 Veröff: SZ 50/51 = NZ 1979,8 TE OGH 2007/09/13 6 Ob 6/07m Vgl; Beisatz: Auf die Fortsetzung der Aufsichtsratstätigkeit durch Unbefugte trifft diese Erwägung nicht zu, weil der Aufsichtsrat oder ein Aufsichtsratsmitglied kraft dieser Funktion nicht zur Vertretung der Gesellschaft nach außen berufen ist (vgl § 30e GmbHG). (T1) Vgl; Beisatz: Auf die Fortsetzung der Aufsichtsratstätigkeit durch Unbefugte trifft diese Erwägung nicht zu, weil der Aufsichtsrat oder ein Aufsichtsratsmitglied kraft dieser Funktion nicht zur Vertretung der Gesellschaft nach außen berufen ist vergleiche Paragraph 30 e, GmbHG). (T1) RechtssatznummerRS0004977