RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0017507 Entscheidungsdatum27.04.2023 Geschäftszahl5Ob306/76; 8Ob32/94; 3Ob143/08p; 8Ob64/12p; 9ObA126/13i; 9Ob62/22s NormABGB §897 IO §19 Abs2 IO §20 Abs1KO §19 Abs2 KO §20 Abs1 IO § 20 Abs 2IO Paragraph 20, Absatz 2 RechtssatzBedingte Forderungen im Sinne des § 19 Abs 2 KO sind nicht nur rechtsgeschäftlich, sondern auch gesetzlich bedingte Forderungen, daher auch Rückgriffsansprüche von Bürgen und Mitschuldnern zur ungeteilten Hand, sofern das den Rückgriff begründende Rechtsgeschäft (Bürgschaft, Schuldbeitritt) schon vor Konkurseröffnung bestanden hat; andernfalls wäre die Aufrechnung gemäß § 20 Abs 1 Satz 1 Fall 2 KO unzulässig.Bedingte Forderungen im Sinne des Paragraph 19, Absatz 2, KO sind nicht nur rechtsgeschäftlich, sondern auch gesetzlich bedingte Forderungen, daher auch Rückgriffsansprüche von Bürgen und Mitschuldnern zur ungeteilten Hand, sofern das den Rückgriff begründende Rechtsgeschäft (Bürgschaft, Schuldbeitritt) schon vor Konkurseröffnung bestanden hat; andernfalls wäre die Aufrechnung gemäß Paragraph 20, Absatz eins, Satz 1 Fall 2 KO unzulässig. EntscheidungstexteTE OGH 1977-05-31 5 Ob 306/76 TE OGH 1995-06-29 8 Ob 32/94 Beisatz: Hier: Einlösungsrückgriff des Wechselausstellers gegen den Wechselakzeptanten, mit dem er zur ungeteilten Hand haftet. (T1) TE OGH 2008-09-03 3 Ob 143/08p Auch; Beisatz: Bereits mit Eingehen der Bürgschaft erwirbt der Bürge einen gesetzlich bedingten Rückgriffsanspruch gegen den späteren Gemeinschuldner. (T2); Beisatz: Hier: Bürge im Sinn des § 14 Abs 1 AÜG. (T3)Auch; Beisatz: Bereits mit Eingehen der Bürgschaft erwirbt der Bürge einen gesetzlich bedingten Rückgriffsanspruch gegen den späteren Gemeinschuldner. (T2); Beisatz: Hier: Bürge im Sinn des Paragraph 14, Absatz eins, AÜG. (T3) TE OGH 2012-07-26 8 Ob 64/12p Vgl TE OGH 2013-12-19 9 ObA 126/13i Auch; Beisatz: Auch Provisionsansprüche für während aufrechten Dienstverhältnisses vor Insolvenzeröffnung vermittelte Aufträge iSd § 10 Abs 3 AngG sind bereits (bedingt) entstanden anzusehen, die Zahlung der Kunden nach Insolvenzeröffnung bewirkt (nur) einen Bedingungseintritt. (T4)Auch; Beisatz: Auch Provisionsansprüche für während aufrechten Dienstverhältnisses vor Insolvenzeröffnung vermittelte Aufträge iSd Paragraph 10, Absatz 3, AngG sind bereits (bedingt) entstanden anzusehen, die Zahlung der Kunden nach Insolvenzeröffnung bewirkt (nur) einen Bedingungseintritt. (T4) TE OGH 2023-04-27 9 Ob 62/22s vgl; Beisatz: In der Insolvenz des Hauptschuldners ist ein Bürge zur Aufrechnung gegen Forderungen des Schuldners auch mit seiner aufschiebend bedingten Regressforderung berechtigt, wenn nur das den Rückgriff begründende Rechtsgeschäft (die Bürgschaft) vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens außerhalb der Sechsmonatsfrist begründet wurde oder bei späterer Begründung der Bürge von der Zahlungsunfähigkeit weder Kenntnis hatte oder Kenntnis haben musste. (T5) Beisatz: Bereits mit Eingehen der Bürgschaft erwirbt der Bürge einen gesetzlich bedingten Rückgriffsanspruch gegen den späteren Gemeinschuldner. (T6) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1977:RS0017507
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.