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OGH Rechtssatz RS0011923 (6Ob603/77)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0011923 Entscheidungsdatum23.06.1977 Geschäftszahl6Ob603/77; 1Ob502/88 NormABGB §520; ABGB §608; ABGB §613 RechtssatzGefährdet der Vorerbe die Substanz des Substitutionsvermögens, dann hat der Nacherbe iS des § 520 ABGB einen Anspruch auf Sicherstellung. Dieser Anspruch ist im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.Gefährdet der Vorerbe die Substanz des Substitutionsvermögens, dann hat der Nacherbe iS des Paragraph 520, ABGB einen Anspruch auf Sicherstellung. Dieser Anspruch ist im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.

EntscheidungstexteTE OGH 1977-06-23 6 Ob 603/77 Veröff: EvBl 1978/97 S 296 TE OGH 1988-01-20 1 Ob 502/88 Beisatz: Für diesen Anspruch ist die konkrete Gefährdung der Substanz keine Voraussetzung; es genügt die objektive Gefährdung im Sinn einer begründeten Besorgnis schädigenden Verhaltens. (T1) Veröff: SZ 61/9 = JBl 1989,103

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.