RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0040742 Entscheidungsdatum24.03.2023 Geschäftszahl7Ob585/77; 2Ob49/79; 8Ob147/80; 8Ob12/81; 2Ob57/81; 2Ob5/81; 1Ob614/81; 1Ob823/81; 6Ob732/82; 3Ob629/82; 2Ob626/86; 3Ob550/91; 6Ob551/92; 1Ob622/94 (1Ob623/94; 1Ob624/94); 4Ob2342/96g; 7Ob69/98t; 4Ob242/99p; 6Ob284/99d; 4Ob7/01k; 3Ob68/04b; 7Ob304/04p; 6Ob51/05a; 9Ob112/06w; 4Ob87/07h; 3Ob142/08s; 4Ob137/11t; 7Ob91/13b; 7Ob153/14x; 7Ob132/18i; 9Ob40/18z; 8ObA69/21m; 6Ob14/23m NormGeo §545 Abs3 ZPO §391 Abs3 C ZPO §405 G ZPO §411 D ZPO §462 Abs1 RechtssatzIm dreigliedrigen Urteil erwächst die Entscheidung über das Zurechtbestehen der Klagsforderung nicht in Rechtskraft. Deshalb kann das Berufungsgericht ein nur vom Kläger angefochtenes Urteil, das das Klagebegehren wegen Zurechtbestehens einer Gegenforderung abweist, ohne Verstoß gegen eine Teilrechtskraft dahin berichtigen (richtig teils bestätigen, teils abändern), dass die Klagsforderung in geringerer Höhe und die Gegenforderung nur bis zur geringeren Höhe der Klagsforderung zu Recht bestehen und es im Ergebnis bei der Klagsabweisung bleibt. Ein Verstoß gegen § 462 Abs 1 ZPO infolge Überschreitung des Berufungsantrages (hier: reformatio in peius) müsste hingegen als Verfahrensmangel (vgl Spruchrepertorium 50 neu uva) in der Revision gerügt werden.Im dreigliedrigen Urteil erwächst die Entscheidung über das Zurechtbestehen der Klagsforderung nicht in Rechtskraft. Deshalb kann das Berufungsgericht ein nur vom Kläger angefochtenes Urteil, das das Klagebegehren wegen Zurechtbestehens einer Gegenforderung abweist, ohne Verstoß gegen eine Teilrechtskraft dahin berichtigen (richtig teils bestätigen, teils abändern), dass die Klagsforderung in geringerer Höhe und die Gegenforderung nur bis zur geringeren Höhe der Klagsforderung zu Recht bestehen und es im Ergebnis bei der Klagsabweisung bleibt. Ein Verstoß gegen Paragraph 462, Absatz eins, ZPO infolge Überschreitung des Berufungsantrages (hier: reformatio in peius) müsste hingegen als Verfahrensmangel vergleiche Spruchrepertorium 50 neu uva) in der Revision gerügt werden. EntscheidungstexteTE OGH 1977-06-23 7 Ob 585/77 TE OGH 1979-06-26 2 Ob 49/79 Auch; Beisatz: Der zufolge seiner Aufrechnungseinrede in erster Instanz obsiegende Beklagte hat ein Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung des Ausspruchs, dass die Klagsforderung zu Recht besteht; er ist jedoch nicht verpflichtet, die ihm ungünstige Feststellung im Spruch über das Bestehen der Klagsforderung zu bekämpfen, da diese wegen des rechtlichen Zusammenhangs zu Gegenforderung nicht alleine in Rechtskraft erwachsen kann. (T1) TE OGH 1980-11-06 8 Ob 147/80 Vgl; Beis wie T1 TE OGH 1981-04-09 8 Ob 12/81 Vgl; Beis wie T1 TE OGH 1981-04-28 2 Ob 57/81 Auch TE OGH 1981-06-16 2 Ob 5/81 Vgl auch; nur: Im dreigliedrigen Urteil erwächst die Entscheidung über das Zurechtbestehen der Klagsforderung nicht in Rechtskraft. (T2) TE OGH 1981-12-16 1 Ob 614/81 Vgl; Beis wie T1 Veröff: MietSlg 33649 TE OGH 1982-01-27 1 Ob 823/81 Auch; nur: Im dreigliedrigen Urteil erwächst die Entscheidung über das Zurechtbestehen der Klagsforderung nicht in Rechtskraft. Deshalb kann das Berufungsgericht ein nur vom Kläger angefochtenes Urteil, das das Klagebegehren wegen Zurechtbestehens einer Gegenforderung abweist, ohne Verstoß gegen eine Teilrechtskraft dahin berichtigen (richtig teils bestätigen, teils abändern), dass die Klagsforderung in geringerer Höhe und die Gegenforderung nur bis zur geringeren Höhe der Klagsforderung zu Recht bestehen und es im Ergebnis bei der Klagsabweisung bleibt. (T3) Veröff: RZ 1982/42 S 164 TE OGH 1982-10-13 6 Ob 732/82 nur T2 TE OGH 1982-11-24 3 Ob 629/82 Auch; nur T3 TE OGH 1986-12-16 2 Ob 626/86 nur T2 TE OGH 1991-05-22 3 Ob 550/91 nur T2 TE OGH 1992-05-14 6 Ob 551/92 nur T2; Veröff: EvBl 1992/193 S 836 TE OGH 1995-02-27 1 Ob 622/94 Auch; nur T2; Beis wie T1; Beisatz: Die in erster Instanz obsiegende Partei muss auch nicht für sie ungünstige Feststellungen in der Berufungsbeantwortung bekämpfen, um jene - soweit für die rechtliche Beurteilung relevant - im Revisionsverfahren aufgreifen zu können. (T4) Veröff: SZ 68/44 TE OGH 1996-11-26 4 Ob 2342/96g nur T2; Beisatz: In einem dreigliedrigen Urteil, das auf Grund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein, sondern nur die sich daraus ergebende Entscheidung über das Klagebegehren der Rechtskraft fähig. (T5) TE OGH 1998-04-22 7 Ob 69/98t Vgl; Beis ähnlich wie T1; Beis wie T5 TE OGH 1999-09-28 4 Ob 242/99p Auch; Beis wie T4 TE OGH 1999-12-15 6 Ob 284/99d Vgl auch; nur T2; Beis wie T5 TE OGH 2001-01-30 4 Ob 7/01k Auch; Beis wie T5 TE OGH 2004-06-29 3 Ob 68/04b Auch; nur T2; Beis wie T1 TE OGH 2004-12-22 7 Ob 304/04p nur T2; Beis wie T5 TE OGH 2005-10-06 6 Ob 51/05a Auch; Beisatz: In einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. Dessen ungeachtet kann der Kläger eine Überschreitung des Berufungsantrags zu seinem Nachteil infolge des Verschlechterungsverbots geltend machen. Es besteht daher ein rechtliches Interesse des Klägers daran, dass nicht (allein) aufgrund seiner Berufung durch Verringerung der festzustellenden Klageforderung ein niedrigerer Teil der Gegenforderung zur Tilgung der Klageforderung herangezogen wird und er in Ansehung des zur Tilgung der Klageforderung herangezogenen Teils der Gegenforderung in Hinkunft noch belangt werden könnte. (T6) TE OGH 2006-10-18 9 Ob 112/06w Auch; Beis wie T6; Beisatz: Nach der Rechtsprechung ist in einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. (T7) TE OGH 2007-11-13 4 Ob 87/07h Beisatz: Diese Rechtsprechung betrifft allerdings die Frage einer möglichen Teilrechtskraft im Rechtsmittelverfahren des Vorprozesses, nicht aber die in § 411 Abs 1 Satz 2 ZPO ausdrücklich angeordnete Rechtskraftwirkung für spätere Verfahren. (T8)Beisatz: Diese Rechtsprechung betrifft allerdings die Frage einer möglichen Teilrechtskraft im Rechtsmittelverfahren des Vorprozesses, nicht aber die in Paragraph 411, Absatz eins, Satz 2 ZPO ausdrücklich angeordnete Rechtskraftwirkung für spätere Verfahren. (T8) Veröff: SZ 2007/177 TE OGH 2008-07-11 3 Ob 142/08s Auch; Beis wie T1 nur: Der zufolge seiner Aufrechnungseinrede in erster Instanz obsiegende Beklagte hat ein Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung des Ausspruchs, dass die Klagsforderung zu Recht besteht. (T9) TE OGH 2011-12-20 4 Ob 137/11t Vgl auch; Beis ähnlich wie T6; Beisatz: Die in den Entscheidungsgründen enthaltene Beurteilung des Mitverschuldens ist nicht (teil‑)rechtskraftfähig. (T10) TE OGH 2013-10-02 7 Ob 91/13b nur T2; Auch Beis wie T5 TE OGH 2014-12-10 7 Ob 153/14x nur T2 TE OGH 2018-10-31 7 Ob 132/18i Vgl; Beis wie T10; Veröff: SZ 2018/92 TE OGH 2018-10-02 9 Ob 40/18z nur T2; Veröff: SZ 2018/79 TE OGH 2021-10-22 8 ObA 69/21m Vgl; Beis wie T10 TE OGH 2023-03-24 6 Ob 14/23m Beisatz nur wie T5; Beisatz nur wie T7 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1977:RS0040742
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.