Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

9Os62/77

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum09.08.1977 Geschäftszahl9Os62/77 NormStGB §288 Abs2;

ZPO §377 Abs3;

RechtssatzDie Belehrung der Partei gemäß § 377 Abs 3 ZPO kann für die Strafbarkeit insoferne von Bedeutung sein, als dadurch der Übergang, von der bloßen Parteienvernehmung zu dem nunmehr unter Strafsanktion stehenden Parteieneid signalisiert wird.Die Belehrung der Partei gemäß Paragraph 377, Absatz 3, ZPO kann für die Strafbarkeit insoferne von Bedeutung sein, als dadurch der Übergang, von der bloßen Parteienvernehmung zu dem nunmehr unter Strafsanktion stehenden Parteieneid signalisiert wird.

EntscheidungstexteTE OGH 1977/08/09 9 Os 62/77 Veröff: EvBl 1978/47 S 132 RechtssatznummerRS0040645

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.