OGH Rechtssatz RS0096036 (9Os124/77)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0096036 Entscheidungsdatum25.10.1977 Geschäftszahl9Os124/77; 17Os15/17k NormStGB §304; StGB §305 RechtssatzVermögensvorteil durch Gewahrsamsbegründung an einem Geschenk, gleichgültig welcher Verwendung es später zugeführt werden soll.
EntscheidungstexteTE OGH 1977-10-25 9 Os 124/77 TE OGH 2018-04-19 17 Os 15/17k Vgl auch; Beisatz: Der Amtsträger fordert einen (materiellen) Vorteil für sich, wenn er nach seiner Vorstellung (freie) Verfügungsmacht über einen Geldbetrag erlangen soll. Die (intendierte) weitere Verwendung (nach Begründung des Gewahrsams oder der Verfügungsmacht) ist für die Tatbestandsmäßigkeit ohne Bedeutung. (T1) Beisatz: Ein immaterieller Vorteil kann nicht Grundlage für eine Subsumtion nach § 305 Abs 3 StGB sein. (T2)Beisatz: Ein immaterieller Vorteil kann nicht Grundlage für eine Subsumtion nach Paragraph 305, Absatz 3, StGB sein. (T2) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1977:RS0096036