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Europaius

5Ob677/77

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum22.11.1977 Geschäftszahl5Ob677/77 NormZPO §210 Abs2;

ZPO §477 Z8 D8;

RechtssatzKann die Nichtigkeit aber nicht mehr wahrgenommen werden, ist der Verstoß gegen § 210 Abs 2 ZPO als geheilt und demnach das auf unzulässige Weise vom Gericht angenommene Vorbringen einer Partei jedenfalls dann, wenn im Protokoll festgehalten ist, daß die Partei wie im vorgelegten Entwurf vorbringe, als Akteninhalt anzusehen.Kann die Nichtigkeit aber nicht mehr wahrgenommen werden, ist der Verstoß gegen Paragraph 210, Absatz 2, ZPO als geheilt und demnach das auf unzulässige Weise vom Gericht angenommene Vorbringen einer Partei jedenfalls dann, wenn im Protokoll festgehalten ist, daß die Partei wie im vorgelegten Entwurf vorbringe, als Akteninhalt anzusehen.

EntscheidungstexteTE OGH 1977/11/22 5 Ob 677/77 RechtssatznummerRS0037396

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