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11Os164/77

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum29.11.1977 Geschäftszahl11Os164/77; 12Os159/98 NormStGB §39;

RechtssatzEine unter der gesetzlichen Mindestdauer (§ 18 Abs 2 StGB) liegende Vorhaft ist nicht rückfallsbegründend.Eine unter der gesetzlichen Mindestdauer (Paragraph 18, Absatz 2, StGB) liegende Vorhaft ist nicht rückfallsbegründend.

EntscheidungstexteTE OGH 1977/11/29 11 Os 164/77 TE OGH 1998/12/16 12 Os 159/98 Auch; Beisatz: Hier: Bedingte Begnadigung am Tage des Antritts der Freiheitsstrafe; dieser teilweise Vollzug kann nicht als - im Sinne einer Freiheitsstrafe erlittenes - Strafübel empfunden werden und demnach einen Rückfall nicht begründen. (T1) RechtssatznummerRS0091360

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