RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0022978 Entscheidungsdatum13.07.2023 Geschäftszahl1Ob30/77; 1Ob5/88; 1Ob76/98b; 1Ob148/13s; 1Ob29/14t; 1Ob45/15x; 1Ob75/15h; 1Ob183/15s; 1Ob203/15g; 1Ob191/21a; 7Ob35/22f; 1Ob114/23f NormABGB §1295 IIb1 AHG §1 Ba AHG §1 F RechtssatzEin Lehrer wird bei Erfüllung der ihm nach dem Schulunterrichtsgesetz obliegenden Aufgaben ohne Rücksicht auf seine dienstrechtliche Stellung als Bundeslehrer - Landeslehrer oder Lehrer einer Privatschule funktionell stets für den Bund tätig. EntscheidungstexteTE OGH 1978-01-11 1 Ob 30/77 Veröff: SZ 51/2 = EvBl 1978/101 S 299 TE OGH 1988-01-20 1 Ob 5/88 Auch; Beisatz: Hier: Der den Tennisunterricht leitende Tennislehrer einer ortsansäßigen Sportschule im Rahmen einer Schullandwoche. (T1) TE OGH 1998-09-29 1 Ob 76/98b nur: Ein Lehrer wird bei Erfüllung der ihm nach dem Schulunterrichtsgesetz obliegenden Aufgaben ohne Rücksicht auf seine dienstrechtliche Stellung funktionell stets für den Bund tätig. (T2) TE OGH 2013-09-19 1 Ob 148/13s Vgl auch TE OGH 2014-03-27 1 Ob 29/14t Auch; Veröff: SZ 2014/32 TE OGH 2015-04-23 1 Ob 45/15x Auch TE OGH 2015-06-18 1 Ob 75/15h Auch; Beisatz: Hier: In der Durchführung der individuellen Berufs(bildungs)orientierung nach § 13b SchUG durch eine juristische Person als Unternehmensträger liegt eine Mitwirkung an der hoheitlich zu verrichtenden Aufgabe Erteilung des Unterrichts. (T3)Auch; Beisatz: Hier: In der Durchführung der individuellen Berufs(bildungs)orientierung nach Paragraph 13 b, SchUG durch eine juristische Person als Unternehmensträger liegt eine Mitwirkung an der hoheitlich zu verrichtenden Aufgabe Erteilung des Unterrichts. (T3) Veröff: SZ 2015/58 TE OGH 2015-10-22 1 Ob 183/15s Ähnlich; Beisatz: Hier: Vergleichbare hoheitliche Befugnisse, die den Rechtsträgern der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen übertragen worden wären, fehlen nach dem Vlbg KGG. Hier: zum verpflichtenden Kindergartenbesuch nach § 13b Abs 1 lit a Vlbg KGG. (T4)Ähnlich; Beisatz: Hier: Vergleichbare hoheitliche Befugnisse, die den Rechtsträgern der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen übertragen worden wären, fehlen nach dem Vlbg KGG. Hier: zum verpflichtenden Kindergartenbesuch nach Paragraph 13 b, Absatz eins, Litera a, Vlbg KGG. (T4) Veröff: SZ 2015/118 TE OGH 2015-11-24 1 Ob 203/15g Vgl; Beisatz: Hier: Liftwart - Kein ausreichend enger innerer und äußerer Zusammenhang mit der hoheitlichen Aufgabe der Erteilung des (Schisport-)Unterrichts im Rahmen einer Wintersportwoche einer (Pflicht-)Schule. (T5) TE OGH 2021-12-14 1 Ob 191/21a TE OGH 2022-03-30 7 Ob 35/22f Vgl TE OGH 2023-07-13 1 Ob 114/23f Beisatz: Hier: Zum Unterricht an der Universität. (T6) Beisatz: Auf welcher (öffentlich- oder privatrechtlichen) Grundlage das Dienstverhältnis zur Universität beruht, spielt für die Einordnung der Lehrtätigkeit zum Hoheitsbereich keine Rolle. (T7) Anm: Vgl dazu RS0134436.Anmerkung, Vgl dazu RS0134436. European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1978:RS0022978
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.