13Os90/77
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.01.1978 Geschäftszahl13Os90/77; 11Os51/80 NormStGB §14 C;
StGB §79;
RechtssatzDie (privilegierend) spezialisierenden Merkmale des § 79 StGB betreffen ausschließlich die Schuld und nicht auch das Unrecht der Tat; sie berücksichtigen einzig und allein den generell erheblich verminderten Schuldgehalt des von der Mutter (als unmittelbarer Täterin) begangenen Deliktes.Die (privilegierend) spezialisierenden Merkmale des Paragraph 79, StGB betreffen ausschließlich die Schuld und nicht auch das Unrecht der Tat; sie berücksichtigen einzig und allein den generell erheblich verminderten Schuldgehalt des von der Mutter (als unmittelbarer Täterin) begangenen Deliktes.
EntscheidungstexteTE OGH 1978/01/12 13 Os 90/77 Veröff: EvBl 1978/125 S 356 = SSt 49/3 TE OGH 1980/04/23 11 Os 51/80 Vgl auch; Beisatz: "Während der Geburt" = Schuldmerkmal objektiver Prägung "noch unter Einwirkung des Geburtsvorganges" = individueller, stets besonders festzustellender Schuldtatbestand. (T1) Veröff: EvBl 1981/14 S 49 RechtssatznummerRS0089782