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12Os10/78

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum02.03.1978 Geschäftszahl12Os10/78; 13Os83/83 NormStGB §84 Abs2 Z2 E;

StGB §312 Abs1;

RechtssatzIdealkonkurrenz von § 312 Abs 1 StGB mit einem vorsätzlichen Körperverletzungsdelikt, wenn die Strafdrohung des letzteren strenger ist (etwa bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Abs 3 StGB (erster oder zweiter Fall), aber Vorliegen jener des § 84 Abs 2 Z 2 StGB).Idealkonkurrenz von Paragraph 312, Absatz eins, StGB mit einem vorsätzlichen Körperverletzungsdelikt, wenn die Strafdrohung des letzteren strenger ist (etwa bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Absatz 3, StGB (erster oder zweiter Fall), aber Vorliegen jener des Paragraph 84, Absatz 2, Ziffer 2, StGB).

EntscheidungstexteTE OGH 1978/03/02 12 Os 10/78 TE OGH 1983/07/07 13 Os 83/83 Vgl auch; Beisatz: Idealkonkurrenz des Vergehens nach § 312 Abs 1 StGB und einer vorsätzlichen Körperverletzung ist nur anzunehmen, wenn das Verletzungsdelikt mit strengerer Strafe bedroht ist. (T1) Veröff: EvBl 1984/59 S 221 = RZ 1983/75 S 300 Vgl auch; Beisatz: Idealkonkurrenz des Vergehens nach Paragraph 312, Absatz eins, StGB und einer vorsätzlichen Körperverletzung ist nur anzunehmen, wenn das Verletzungsdelikt mit strengerer Strafe bedroht ist. (T1) Veröff: EvBl 1984/59 S 221 = RZ 1983/75 S 300 RechtssatznummerRS0092871

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.