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{'item': '4Ob75/78; 8Ob544/80; 4Ob15/81; 6Ob823/83; 6Ob2/97f; 7Ob287/00g; 10ObS9/01y; 1Ob159/02t; 3Ob120/03y; 4Ob262/04i; 1Ob156/06g; 3Ob162/07f; 5Ob1

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0042059 Entscheidungsdatum26.11.2025 Geschäftszahl4Ob75/78; 8Ob544/80; 4Ob15/81; 6Ob823/83; 6Ob2/97f; 7Ob287/00g; 10ObS9/01y; 1Ob159/02t; 3Ob120/03y; 4Ob262/04i; 1Ob156/06g; 3Ob162/07f; 5Ob116/08g; 5Ob128/08x; 8Ob14/09f; 2Ob233/08s; 5Ob99/09h; 5Ob149/09m; 2Ob166/09i; 8Ob92/09a; 5Ob24/10f; 6Ob185/10i; 5Ob132/10p; 5Ob232/10v; 3Ob121/12h; 8Ob55/12i; 5Ob160/12h; 2Ob131/14z; 4Ob99/15k; 7Ob143/15b; 8Ob44/17d; 5Ob151/17t; 5Ob191/17z; 8Ob88/18a; 8Ob106/18y; 3Ob100/19f; 2Ob6/20a; 10ObS117/20h; 3Ob139/20t; 10Ob28/21x; 2Ob126/23b; 5Ob134/23a; 1Ob107/25d; 6Ob188/25b; 6Ob189/25z NormZPO §477 Abs1 Z3 D3 ZPO §514 AußStrG 2005 §66 AIA12 AußStrG 2005 §66 AIB RechtssatzDie Entscheidung eines funktionell unzuständigen Gerichtes ist als nichtig aufzuheben (hier hatte das Rekursgericht die zur Frage der sachlichen Zuständigkeit ergangene Entscheidung des Erstgerichtes zu überprüfen und war für eine nun erforderliche, aber noch nicht ergangene Entscheidung über die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit funktionell nicht zuständig). EntscheidungstexteTE OGH 1978-10-17 4 Ob 75/78 TE OGH 1980-10-02 8 Ob 544/80 TE OGH 1981-05-19 4 Ob 15/81 nur: Die Entscheidung eines funktionell unzuständigen Gerichtes ist als nichtig aufzuheben. (T1) TE OGH 1984-01-19 6 Ob 823/83 Beisatz: Hier: Amtswegige Zurückweisung der Klage aus Anlass eines Beschlusses im Sicherungsverfahren. (T2) Veröff: SZ 57/13 TE OGH 1997-07-17 6 Ob 2/97f nur T1 TE OGH 2000-12-20 7 Ob 287/00g nur T1; Beisatz: Hier: Amtswegige Überweisung des Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung an das Erstgericht. (T3) Veröff: SZ 73/206 TE OGH 2001-02-20 10 ObS 9/01y nur T1 TE OGH 2002-08-13 1 Ob 159/02t Auch; Beisatz: Eine in Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit ergangene Entscheidung ist nichtig. (T4) TE OGH 2003-07-17 3 Ob 120/03y nur T1 TE OGH 2005-03-14 4 Ob 262/04i Auch; Beis wie T4 TE OGH 2006-09-12 1 Ob 156/06g Vgl; Beisatz: Hier: Entscheidung über einen wegen fehlender Rekurslegitimation mangels Parteistellung unzulässigen Rekurs. (T5) Beisatz: Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz gilt nicht nur im Zivilprozess, sondern, wie aus § 54 in Verbindung mit § 71 Abs 4 AußStrG herzuleiten ist, auch für eine vom Obersten Gerichtshof im Außerstreitverfahren zu treffende Entscheidung. (T6)Vgl; Beisatz: Hier: Entscheidung über einen wegen fehlender Rekurslegitimation mangels Parteistellung unzulässigen Rekurs. (T5) Beisatz: Dieser allgemeine Verfahrensgrundsatz gilt nicht nur im Zivilprozess, sondern, wie aus Paragraph 54, in Verbindung mit Paragraph 71, Absatz 4, AußStrG herzuleiten ist, auch für eine vom Obersten Gerichtshof im Außerstreitverfahren zu treffende Entscheidung. (T6) TE OGH 2007-12-19 3 Ob 162/07f Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Die Exekutionsbewilligung war nicht Gegenstand des Rekursverfahrens. (T7) TE OGH 2008-06-24 5 Ob 116/08g Vgl; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Entscheidung über einen mangels selbstständiger Anfechtbarkeit gemäß § 45 Satz 2 AußStrG und mangels Beschwer unzulässigen Rekurs. (T8)Vgl; Beis wie T6; Beisatz: Hier: Entscheidung über einen mangels selbstständiger Anfechtbarkeit gemäß Paragraph 45, Satz 2 AußStrG und mangels Beschwer unzulässigen Rekurs. (T8) TE OGH 2008-08-26 5 Ob 128/08x Vgl; Beis wie T6; Beisatz: Entscheidet ein Gericht zweiter Instanz über einen unzulässigen Rekurs meritorisch, so ist der Mangel der funktionellen Zuständigkeit für eine solche Erledigung vom Obersten Gerichtshof aus Anlass des gegen eine unzulässige Sachentscheidung erhobenen Revisionsrekurses als Nichtigkeit, die immer eine erhebliche Rechtsfrage aufwirft, wahrzunehmen; als Folge dessen ist der unzulässige Rekurs gegen den Beschluss erster Instanz zurückzuweisen. (T9) Beisatz: Hier: Entscheidung über einen Rekurs einer nicht rechtsmittellegitimierten Person. (T10) TE OGH 2009-04-02 8 Ob 14/09f Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Funktionelle Zuständigkeit des Erstgerichts für die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Versäumung der Rechtsmittelfrist gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem dieses festgestellt hatte, dass sowohl die Zurücknahme der Scheidungsklage als auch die „Einschränkung" des Klagebegehrens um das auf § 55 Abs 3 EheG gestützte Eventualbegehren wirkungslos seien. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung des Berufungsgerichts, welches unzulässigerweise über diesen Wiedereinsetzungsantrag entschieden hatte, aufgrund Verletzung der funktionellen Zuständigkeitsordnung als nichtig auf. (T11)Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Funktionelle Zuständigkeit des Erstgerichts für die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Versäumung der Rechtsmittelfrist gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem dieses festgestellt hatte, dass sowohl die Zurücknahme der Scheidungsklage als auch die „Einschränkung" des Klagebegehrens um das auf Paragraph 55, Absatz 3, EheG gestützte Eventualbegehren wirkungslos seien. Der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung des Berufungsgerichts, welches unzulässigerweise über diesen Wiedereinsetzungsantrag entschieden hatte, aufgrund Verletzung der funktionellen Zuständigkeitsordnung als nichtig auf. (T11) TE OGH 2009-04-29 2 Ob 233/08s Auch; nur T1 TE OGH 2009-06-09 5 Ob 99/09h Vgl; Beis wie T6; Beis wie T9; Beis wie T10 TE OGH 2009-09-15 5 Ob 149/09m Vgl; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis wie T9 TE OGH 2009-09-28 2 Ob 166/09i nur T1 TE OGH 2009-09-29 8 Ob 92/09a Vgl; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis wie T9 TE OGH 2010-02-11 5 Ob 24/10f Vgl; Beis wie T6; Beis wie T9 TE OGH 2010-12-17 6 Ob 185/10i Vgl; Beis wie T5; Beis wie T6; Beis wie T9 TE OGH 2011-01-24 5 Ob 132/10p nur T1; Beis wie T4; Beis wie T6 Hier: Grundbuchsverfahren. (T12) Beis wie T9; Beis wie T10 TE OGH 2011-03-08 5 Ob 232/10v Auch; Beis wie T6; Beis wie T9 TE OGH 2012-10-17 3 Ob 121/12h Auch; Beis wie T9; Beis wie T10; Veröff: SZ 2012/102 TE OGH 2012-11-27 8 Ob 55/12i nur T1 TE OGH 2012-11-20 5 Ob 160/12h Auch TE OGH 2015-02-18 2 Ob 131/14z Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Entscheidung über einen Ablehnungsantrag gegen einen Sachverständigen. (T13) TE OGH 2015-06-16 4 Ob 99/15k nur T1; Beisatz: Das Rechtsmittelgericht, dass im Rekursverfahren über einen Beschluss nach § 33 Abs 2 MRG das Räumungsbegehren mit Urteil abweist, überschreitet seine funktionelle Zuständigkeit. (T14)nur T1; Beisatz: Das Rechtsmittelgericht, dass im Rekursverfahren über einen Beschluss nach Paragraph 33, Absatz 2, MRG das Räumungsbegehren mit Urteil abweist, überschreitet seine funktionelle Zuständigkeit. (T14) TE OGH 2015-10-16 7 Ob 143/15b TE OGH 2017-05-30 8 Ob 44/17d Auch; Beisatz: Die Missachtung des Entscheidungsgegenstands begründet Nichtigkeit. (T15) Beisatz: Hier: Das Rekursgericht wies den Beitritt als Nebenintervenientin zurück; es hätte aber nur über die Frage des Kostenersatzes entscheiden dürfen. (T16) TE OGH 2017-11-20 5 Ob 151/17t Vgl auch; Beis ähnlich wie T9; Beis wie T10; Beis wie T12 TE OGH 2018-01-18 5 Ob 191/17z Vgl auch; Veröff: SZ 2018/2 TE OGH 2018-08-28 8 Ob 88/18a Auch TE OGH 2018-08-28 8 Ob 106/18y Auch TE OGH 2019-08-29 3 Ob 100/19f Beis wie T9; Beisatz: Hier: Meritorische Entscheidung des Rekursgerichts über einen Schriftsatz, dessen einzig relevantes Vorbringen einen Einspruchsgrund nach § 54c Abs 1 EO betrifft. (T17); Veröff: SZ 2019/78Beis wie T9; Beisatz: Hier: Meritorische Entscheidung des Rekursgerichts über einen Schriftsatz, dessen einzig relevantes Vorbringen einen Einspruchsgrund nach Paragraph 54 c, Absatz eins, EO betrifft. (T17); Veröff: SZ 2019/78 TE OGH 2020-01-30 2 Ob 6/20a Beisatz: Hier: Meritorische Entscheidung des Berufungsgerichts über ein vom erstinstanzlichen Urteil nicht umfasstes Feststellungsbegehren. (T18) TE OGH 2020-10-13 10 ObS 117/20h Vgl; Beis wie T15 TE OGH 2020-11-02 3 Ob 139/20t Vgl; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Unzulässige Behandlung eines Widerspruchs als Rekurs. (T19) TE OGH 2022-01-25 10 Ob 28/21x Beis wie T9 TE OGH 2023-09-19 2 Ob 126/23b vgl; Beisatz: Hier: Berufungsgericht sprach über Feststellungsbegehren ab, obwohl dieses nicht Gegenstand des Teilzwischenurteils war. (T20) TE OGH 2023-11-23 5 Ob 134/23a Beisatz wie T9; Beisatz wie T10; Beisatz wie T12 TE OGH 2025-09-30 1 Ob 107/25d vgl; Beisatz wie T15; Beisatz wie T18; Beisatz wie T20 TE OGH 2025-11-26 6 Ob 188/25b nur T4 TE OGH 2025-11-26 6 Ob 189/25z Beisatz wie T4 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1978:RS0042059

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.