5Ob13/78
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum24.10.1978 Geschäftszahl5Ob13/78 NormABGB §1443;
RechtssatzNach § 1443 ABGB kann der Einwand der Kompensation jedem Zessionar entgegengesetzt werden, der die Hypothek in Kenntnis der kompensablen Gegenforderung erworben hat, gleichgültig, ob eine Kompensation bereits stattgefunden hat, die Hypothek aber bestehen bleibt und die Kompensation nur einen Anspruch auf bücherliche Löschung schafft, oder ob durch die Einwendung der Kompensation diese erst zur Wirkung gebracht werden soll.Nach Paragraph 1443, ABGB kann der Einwand der Kompensation jedem Zessionar entgegengesetzt werden, der die Hypothek in Kenntnis der kompensablen Gegenforderung erworben hat, gleichgültig, ob eine Kompensation bereits stattgefunden hat, die Hypothek aber bestehen bleibt und die Kompensation nur einen Anspruch auf bücherliche Löschung schafft, oder ob durch die Einwendung der Kompensation diese erst zur Wirkung gebracht werden soll.
EntscheidungstexteTE OGH 1978/10/24 5 Ob 13/78 Veröff: SZ 51/147 RechtssatznummerRS0033936