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OGH Rechtssatz RS0021952 (6Ob784/78 u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0021952 Entscheidungsdatum16.10.2025 Geschäftszahl6Ob784/78; 5Ob528/82; 7Ob649/85; 5Ob343/87; 2Ob513/91; 5Ob558/93; 5Ob216/13w; 6Ob226/24i NormABGB §1170 ABGB §1333 RechtssatzUmsatzsteuerbeträge sind bürgerlich - rechtlich Teil des vereinbarten Entgeltes. Sie werden unabhängig von der Entstehung der Steuerschuld des Unternehmers (vgl § 19 Abs UStG 1972) im privatrechtlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Besteller dann fällig, wenn die Entgeltforderung als solche fällig wird.Umsatzsteuerbeträge sind bürgerlich - rechtlich Teil des vereinbarten Entgeltes. Sie werden unabhängig von der Entstehung der Steuerschuld des Unternehmers vergleiche Paragraph 19, Abs UStG 1972) im privatrechtlichen Verhältnis zwischen Unternehmer und Besteller dann fällig, wenn die Entgeltforderung als solche fällig wird.

EntscheidungstexteTE OGH 1979-03-14 6 Ob 784/78 Veröff: SZ 52/42 TE OGH 1982-03-09 5 Ob 528/82 nur: Umsatzsteuerbeträge sind bürgerlich - rechtlich Teil des vereinbarten Entgeltes. (T1) Beisatz: Und als solcher zessionsrechtlich nicht besonders zu behandeln. (T2) Veröff: JBl 1983,595 (dazu zustimmend Grillberger, JBl 1983,574) TE OGH 1986-01-16 7 Ob 649/85 TE OGH 1987-09-22 5 Ob 343/87 Veröff: WBl 1987,347 = SZ 60/175 TE OGH 1991-03-13 2 Ob 513/91 TE OGH 1994-08-30 5 Ob 558/93 TE OGH 2014-07-25 5 Ob 216/13w Vgl auch; Beisatz: Im Verhältnis zwischen der Klägerin als Werkbestellerin und der Gemeinschuldnerin als Werkunternehmerin stellte die von der Gemeinschuldnerin dem Fiskus geschuldete Umsatzsteuer einen Teil des Werklohns dar. (T3) TE OGH 2025-10-16 6 Ob 226/24i Beisatz: Im Ausspruch nach § 1168 Abs 1 Satz 1 ABGB ist eine umsatzsteuerbare Leistung zu sehen. (T4)Beisatz: Im Ausspruch nach Paragraph 1168, Absatz eins, Satz 1 ABGB ist eine umsatzsteuerbare Leistung zu sehen. (T4) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1979:RS0021952

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.