Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

5Ob511/79

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum20.03.1979 Geschäftszahl5Ob511/79; 3Ob168/01d NormABGB §1475;

RechtssatzDie Abwesenheit ist bei einer Verjährungszeit von dreißig Jahren nicht zu berücksichtigen.

EntscheidungstexteTE OGH 1979/03/20 5 Ob 511/79 TE OGH 2002/04/24 3 Ob 168/01d Vgl auch; Beisatz: §1475 ABGB ist nur auf die ordentliche (kurze) Ersitzung anzuwenden. (T1) RechtssatznummerRS0034153

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.