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OGH Rechtssatz RS0019377 (5Ob526/79 u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0019377 Entscheidungsdatum16.05.2023 Geschäftszahl5Ob526/79; 2Ob91/23f NormABGB §1002 ABGB §1004 ABGB §1020 ABGB §1167 ABGB §1170 RechtssatzDie Geschäftsbesorgung besteht im Rahmen eines Auftrags in der Vornahme von Rechtsgeschäften oder anderen Rechtshandlungen, wobei rein tatsächliche Handlungen im allgemeinen nicht unter den Begriff des Auftrags fallen. Sind sie jedoch mit rechtsgeschäftlicher Tätigkeit verbunden, so sind die Vorschriften über den Bevollmächtigungsvertrag bzw Auftrag für ihre rechtliche Beurteilung heranzuziehen.

EntscheidungstexteTE OGH 1979-03-27 5 Ob 526/79 Veröff: GesRZ 1980,94 TE OGH 2023-05-16 2 Ob 91/23f vgl European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019377

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.