6Ob766/78
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum04.04.1979 Geschäftszahl6Ob766/78 NormABGB §1254;
RechtssatzDurch die in einverständlichen Aufhebungserklärungen gelegenen Erbverzichtserklärungen der Erbvertragsparteien wird der Erbvertrag wirksam im Sinne des § 1254 ABGB "entkräftet".Durch die in einverständlichen Aufhebungserklärungen gelegenen Erbverzichtserklärungen der Erbvertragsparteien wird der Erbvertrag wirksam im Sinne des Paragraph 1254, ABGB "entkräftet".
EntscheidungstexteTE OGH 1979/04/04 6 Ob 766/78 Veröff: SZ 52/58 RechtssatznummerRS0022332