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{'item': '7Ob20/79; 7Ob48/86; 7Ob8/88; 5Ob119/01p; 7Ob74/05s; 7Ob260/05v; 7Ob290/06g; 7Ob53/07f; 8Ob17/08w; 7Ob67/12x; 2Ob1/21t; 7Ob111/21f; 7Ob69/22f

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0017123 Entscheidungsdatum08.04.2024 Geschäftszahl7Ob20/79; 7Ob48/86; 7Ob8/88; 5Ob119/01p; 7Ob74/05s; 7Ob260/05v; 7Ob290/06g; 7Ob53/07f; 8Ob17/08w; 7Ob67/12x; 2Ob1/21t; 7Ob111/21f; 7Ob69/22f; 7Ob136/22h; 1Ob3/24h NormABGB §881 IA VersVG §74 RechtssatzVersicherung für fremde Rechnung ist Vertrag zugunsten Dritter. EntscheidungstexteTE OGH 1979-04-19 7 Ob 20/79 Veröff: SZ 52/65 TE OGH 1986-12-11 7 Ob 48/86 Veröff: SZ 59/220 = RdW 1987,230 = JBl 1987,585 = VersR 1988,502 TE OGH 1988-03-24 7 Ob 8/88 Auch; Beisatz: Hier: Ist der begünstigte Dritte im Besitz des Versicherungsscheins, so ist seine Aktivlegitimation zu bejahen, soferne die Versicherungsbedingungen nicht abweichende Bestimmungen enthalten. (T1) Veröff: VersRdSch 1989,89 = VersR 1989,387 TE OGH 2001-10-23 5 Ob 119/01p Beisatz: Das Innenverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten ist versicherungsrechtlich ohne Belang, Vertragspartei des Versicherers ist jedenfalls der Versicherungsnehmer. (T2) TE OGH 2005-09-02 7 Ob 74/05s Auch; Beisatz: Versicherung für fremde Rechnung liegt dann vor, wenn ein Versicherungsnehmer im eigenen Namen mit einem Versicherer einen Vertrag schließt, der fremdes Interesse zum Gegenstand hat. Inhaber der Ansprüche ist der Versicherte, aber Vertragsgegner des Versicherers und verfügungsberechtigt über die Forderung der Versicherungsnehmer. (T3) TE OGH 2006-05-10 7 Ob 260/05v Auch; Beis wie T3 TE OGH 2007-01-31 7 Ob 290/06g Auch; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Töchterausstattungsversicherung. (T4) TE OGH 2007-03-28 7 Ob 53/07f Auch; Beis wie T3; Beisatz: Dies gilt auch für einen durch eine von einem Elternteil abgeschlossene Unfallversicherung für fremde Rechnung nach § 176 Abs 2 VersVG (mit-)versicherten Minderjährigen. Für diesen als „Gefahrperson" bestehen bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Besonderheiten. (T5)Auch; Beis wie T3; Beisatz: Dies gilt auch für einen durch eine von einem Elternteil abgeschlossene Unfallversicherung für fremde Rechnung nach Paragraph 176, Absatz 2, VersVG (mit-)versicherten Minderjährigen. Für diesen als „Gefahrperson" bestehen bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine Besonderheiten. (T5) TE OGH 2008-02-28 8 Ob 17/08w Auch; Beis wie T3 nur: Versicherung für fremde Rechnung liegt dann vor, wenn ein Versicherungsnehmer im eigenen Namen mit einem Versicherer einen Vertrag schließt, der fremdes Interesse zum Gegenstand hat. (T6) TE OGH 2012-05-09 7 Ob 67/12x Vgl auch; Beis ähnlich wie T3; Beis wie T6; Beisatz: Die Unfallversicherung für fremde Rechnung unterliegt den allgemeinen Vorschriften nach den §§ 75 bis 79 VersVG. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer Vertragspartner des Versicherers ist. Der Vertrag kommt auch ohne Einwilligung des Versicherten zustande; dieser muss davon nicht einmal Kenntnis haben. Deshalb kann nur der Versicherungsnehmer die Erklärungen abgeben, die sich auf den Versicherungsvertrag beziehen; so kann zum Beispiel nur er den Vertrag kündigen oder anfechten (7 Ob 48/86 = SZ 59/220). Die Pflichten aus dem Vertrag treffen nur den Versicherungsnehmer; er allein schuldet die Prämie. (T7)Vgl auch; Beis ähnlich wie T3; Beis wie T6; Beisatz: Die Unfallversicherung für fremde Rechnung unterliegt den allgemeinen Vorschriften nach den Paragraphen 75 bis 79 VersVG. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer Vertragspartner des Versicherers ist. Der Vertrag kommt auch ohne Einwilligung des Versicherten zustande; dieser muss davon nicht einmal Kenntnis haben. Deshalb kann nur der Versicherungsnehmer die Erklärungen abgeben, die sich auf den Versicherungsvertrag beziehen; so kann zum Beispiel nur er den Vertrag kündigen oder anfechten (7 Ob 48/86 = SZ 59/220). Die Pflichten aus dem Vertrag treffen nur den Versicherungsnehmer; er allein schuldet die Prämie. (T7) TE OGH 2021-04-29 2 Ob 1/21t Beisatz wie T3 Anm: Veröff: SZ 2021/43Anmerkung, Veröff: SZ 2021/43 TE OGH 2021-09-15 7 Ob 111/21f Beis wie T6; Beisatz: Hier: Bauwesenversicherung: (T8) TE OGH 2022-06-29 7 Ob 69/22f Vgl; Beis wie T3; Beisatz: Hier: Transportversicherung. (T9) TE OGH 2023-01-25 7 Ob 136/22h Beis wie T3; Beis wie T6 TE OGH 2024-04-08 1 Ob 3/24h Beisatz wie T3 Beisatz: hier: Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung ist die Eigentümergemeinschaft, die einzelnen Wohnungseigentümer sind (Mit-)Versicherte. (T10) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017123

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.