OGH Rechtssatz RS0019221 (6Ob560/79 u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0019221 Entscheidungsdatum17.12.2025 Geschäftszahl6Ob560/79; 8Ob649/85; 6Ob20/01m; 7Ob290/03b; 5Ob120/10y; 7Ob230/11s; 5Ob252/12p; 7Ob218/14f; 4Ob49/16h; 5Ob64/18z; 5Ob212/23x; 9Ob70/24w; 7Ob191/25a NormABGB §974 RechtssatzDie Gestattung der Benützung nur gegen jederzeitigen Widerruf ist das entscheidende Kriterium für die Annahme eine Prekariums im Sinne des § 974 ABGB.Die Gestattung der Benützung nur gegen jederzeitigen Widerruf ist das entscheidende Kriterium für die Annahme eine Prekariums im Sinne des Paragraph 974, ABGB.
EntscheidungstexteTE OGH 1979-05-09 6 Ob 560/79 TE OGH 1985-12-11 8 Ob 649/85 TE OGH 2001-03-15 6 Ob 20/01m Auch TE OGH 2004-06-30 7 Ob 290/03b Auch TE OGH 2010-07-15 5 Ob 120/10y Vgl; Beisatz: Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe iSd § 974 ABGB besteht darin, dass keine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauchs besteht, weder die Dauer des Gebrauchs noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt werden und die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgt. (T1)Vgl; Beisatz: Das kennzeichnende Merkmal einer Bittleihe iSd Paragraph 974, ABGB besteht darin, dass keine Verbindlichkeit des Verleihers zur Gestattung des Gebrauchs besteht, weder die Dauer des Gebrauchs noch die Absicht des Gebrauchs bestimmt werden und die Überlassung im Wesentlichen unentgeltlich erfolgt. (T1) TE OGH 2012-03-28 7 Ob 230/11s Auch TE OGH 2013-07-16 5 Ob 252/12p Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Verneinung eines Prekariums, wenn das Vereinbarungsgefüge als entgeltlich zu qualifizieren ist. (T2) TE OGH 2015-06-10 7 Ob 218/14f TE OGH 2016-08-30 4 Ob 49/16h Auch; Beisatz: Keine nur prekaristische Gestattung bei bloßem Hinweis auf Privatbesitz, weil die Eigentumsverhältnisse der gutgläubigen Annahme eines Wegerechts nicht entgegen stehen. (T3) TE OGH 2018-04-10 5 Ob 64/18z TE OGH 2024-01-30 5 Ob 212/23x TE OGH 2024-09-19 9 Ob 70/24w TE OGH 2025-12-17 7 Ob 191/25a European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019221