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{'item': ['6Ob605/79', '6Ob721/79', '6Ob787/79', '7Ob676/80', '3Ob624/82 (3Ob625/82)', '2Ob544/83', '1Ob530/84', '3Ob566/84', '7Ob525/85', '8Ob572/85'

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum23.05.1979 Geschäftszahl6Ob605/79; 6Ob721/79; 6Ob787/79; 7Ob676/80; 3Ob624/82 (3Ob625/82); 2Ob544/83; 1Ob530/84; 3Ob566/84; 7Ob525/85; 8Ob572/85; 8Ob641/86; 8Ob643/86; 8Ob630/86; 4Ob527/87; 8Ob597/87; 6Ob514/88; 1Ob524/88 NormABGB nF §140 Ab; AußStrG §14 Abs3 B3; ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1; RechtssatzDie Beurteilung der Frage, ob durch die Unterbringung der in Pflege und Erziehung der Mutter überlassenen Kinder in einem Internat die Mutter ihren Beitrag im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB, daß heißt ihren vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes, leistet, gehört ebenso in den Bereich der vom OGH unüberprüfbaren Unterhaltsbemessung wie die Beurteilung der Frage, ob und wie der Umstand, daß die Mutter die Kinder an jenen Wochenenden, an denen sie nicht beim Vater zu Besuch sind, nicht regelmäßig aus dem Internat abholt und zu sich nimmt, die Festsetzung der Höhe des vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeitrages beeinflußt.Die Beurteilung der Frage, ob durch die Unterbringung der in Pflege und Erziehung der Mutter überlassenen Kinder in einem Internat die Mutter ihren Beitrag im Sinne des Paragraph 140, Absatz 2, ABGB, daß heißt ihren vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes, leistet, gehört ebenso in den Bereich der vom OGH unüberprüfbaren Unterhaltsbemessung wie die Beurteilung der Frage, ob und wie der Umstand, daß die Mutter die Kinder an jenen Wochenenden, an denen sie nicht beim Vater zu Besuch sind, nicht regelmäßig aus dem Internat abholt und zu sich nimmt, die Festsetzung der Höhe des vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeitrages beeinflußt. EntscheidungstexteTE OGH 1979/05/23 6 Ob 605/79 Veröff: EFSlg 34992 TE OGH 1979/10/17 6 Ob 721/79 Beisatz: Auch die Frage, ob und wie sich der Umstand auswirkt, daß das Kind nur zweimal im Monat Ausgang hat und nur ein Wochenende mit der Mutter verbringen kann. (T1) Veröff: EFSlg 34992 TE OGH 1979/12/19 6 Ob 787/79 nur: Die Beurteilung der Frage, ob durch die Unterbringung der in Pflege und Erziehung der Mutter überlassenen Kinder in einem Internat die Mutter ihren Beitrag im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB, daß heißt ihren vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes, leistet, gehört ebenso in den Bereich der vom OGH unüberprüfbaren Unterhaltsbemessung. (T2) Veröff: EFSlg 34992 nur: Die Beurteilung der Frage, ob durch die Unterbringung der in Pflege und Erziehung der Mutter überlassenen Kinder in einem Internat die Mutter ihren Beitrag im Sinne des Paragraph 140, Absatz 2, ABGB, daß heißt ihren vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes, leistet, gehört ebenso in den Bereich der vom OGH unüberprüfbaren Unterhaltsbemessung. (T2) Veröff: EFSlg 34992 TE OGH 1980/10/09 7 Ob 676/80 Auch; nur T2 TE OGH 1982/09/15 3 Ob 624/82 Vgl aber; nur: Unüberprüfbaren Unterhaltsbemessung wie die Beurteilung der Frage, ob und wie der Umstand, daß die Mutter die Kinder an jenen Wochenenden, an denen sie nicht beim Vater zu Besuch sind, nicht regelmäßig aus dem Internat abholt und zu sich nimmt, die Festsetzung der Höhe des vom Vater zu leistenden Unterhaltsbeitrages beeinflußt. (T3) Beisatz: Die Frage, ob auch für die Dauer des vorübergehenden Aufenthaltes des Unterhaltsberechtigten beim Unterhaltspflichtigen der auferlegte Unterhalt zu bezahlen ist, ist primär keine Frage der Bemessung, sondern des Anspruchsgrundes. (T4) TE OGH 1983/07/12 2 Ob 544/83 Beis wie T1 TE OGH 1984/04/04 1 Ob 530/84 Abweichend; Beisatz: Es handelt sich um eine Frage des Grundes des Anspruches, wenn zu beurteilen ist, ob ein Elternteil seinen Beitrag zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes schon dadurch leistet, daß er den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut. (T5) TE OGH 1984/10/24 3 Ob 566/84 nur T2; Beis wie T4 TE OGH 1985/03/07 7 Ob 525/85 Auch; nur T2; Beisatz: Frage der Bemessung, inwieweit eine Unterbringung eines Kindes in einem Kindergarten notwendig und gerechtfertigt ist und ob eine solche Unterbringung von Einfluß auf die Höhe des Unterhaltes sein kann. (T6) TE OGH 1985/09/18 8 Ob 572/85 Auch; nur T2 TE OGH 1986/10/09 8 Ob 641/86 Vgl; Beisatz: Frage, ob Unterhaltsbemessung oder nicht, offengelassen, weil auch die Prüfung nach § 16 AußStrG die Unzulässigkeit des Rekurses ergab. (T7) Vgl; Beisatz: Frage, ob Unterhaltsbemessung oder nicht, offengelassen, weil auch die Prüfung nach Paragraph 16, AußStrG die Unzulässigkeit des Rekurses ergab. (T7) TE OGH 1986/10/23 8 Ob 643/86 Auch; nur T2; Beisatz: Inwieweit der eine Elternteil seinen Unterhaltsbeitrag schon dadurch leistet, daß er im Sinne des § 140 Abs 2 ABGB den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, gehört zum Komplex der Unterhaltsbemessung. (T8) Auch; nur T2; Beisatz: Inwieweit der eine Elternteil seinen Unterhaltsbeitrag schon dadurch leistet, daß er im Sinne des Paragraph 140, Absatz 2, ABGB den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, gehört zum Komplex der Unterhaltsbemessung. (T8) TE OGH 1986/09/18 8 Ob 630/86 Vgl; Beis wie T5 TE OGH 1987/05/05 4 Ob 527/87 Vgl; Beisatz: Internatskosten werden wegen der Verpflichtung zur Pflege und Erziehung des Kindes von der Judikatur überwiegend nicht als Individualbedarf des Kindes anerkannt. (T9) TE OGH 1987/07/08 8 Ob 597/87 Vgl aber; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Es handelt sich um eine Frage des Grundes des Anspruches, wenn als Vorfrage für die Bemessung des vom anderen Elternteil zu erbringenden Geldunterhaltes zu beurteilen ist, ob ein Elternteil seinen Beitrag zur Deckung der den Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes schon dadurch leistet, daß er den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut. (T10) TE OGH 1988/02/11 6 Ob 514/88 Auch; nur T2; Beis wie T6 TE OGH 1988/03/16 1 Ob 524/88 Vgl aber; Beis wie T10 RechtssatznummerRS0104823

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