6Ob620/79
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.06.1979 Geschäftszahl6Ob620/79 NormABGB §457;
ABGB §896;
ABGB §1359;
EO §222 Abs4 c;
GBG §15;
RechtssatzDas Pfandrecht eines Nachhypothekars der mit einem Simultanpfandrecht vorbelasteten Pfandsache erstreckt sich in analoger Anwendung des § 457 ABGB auch auf den (auf die Sachhaftung beschränkten) Rückgriffsanspruch des Eigentümers der überproportional zu Befriedigung der Simultanpfandforderung herangezogenen Pfandsache gegen den Eigentümer der dadurch entlasteten Pfandsache.Das Pfandrecht eines Nachhypothekars der mit einem Simultanpfandrecht vorbelasteten Pfandsache erstreckt sich in analoger Anwendung des Paragraph 457, ABGB auch auf den (auf die Sachhaftung beschränkten) Rückgriffsanspruch des Eigentümers der überproportional zu Befriedigung der Simultanpfandforderung herangezogenen Pfandsache gegen den Eigentümer der dadurch entlasteten Pfandsache.
EntscheidungstexteTE OGH 1979/06/27 6 Ob 620/79 NZ 1980,94 = JBl 1980,203 (zust Hoyer) = SZ 52/105 RechtssatznummerRS0003595