OGH Rechtssatz RS0034205 (1Ob660/79 u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0034205 Entscheidungsdatum27.01.2026 Geschäftszahl1Ob660/79; 1Ob614/93; 3Ob121/04x; 4Ob218/13g; 9Ob2/17k; 6Ob112/22x; 9ObA50/23b; 8Ob49/24z; 9ObA39/25p NormABGB §1486 RechtssatzFür die kurze Verjährungszeit ist allein die Aufzählung der konkreten Forderung im Gesetz maßgebend.
EntscheidungstexteTE OGH 1979-07-13 1 Ob 660/79 Veröff: SZ 52/117 TE OGH 1994-04-19 1 Ob 614/93 TE OGH 2005-02-16 3 Ob 121/04x Vgl aber; Beisatz: Die Aufzählung der dieser Bestimmung unterliegenden Geschäfte ist wohl taxativ, ihre sinngemäße Anwendung auf Rechtsverhältnisse, die nicht ausdrücklich genannt sind, ist nach herrschender Ansicht aber nicht ausgeschlossen (9 ObA 157/98y = SZ 71/205 mwN; M. Bydlinski in Rummel³ § 1486 ABGB Rz 1). (T1)Vgl aber; Beisatz: Die Aufzählung der dieser Bestimmung unterliegenden Geschäfte ist wohl taxativ, ihre sinngemäße Anwendung auf Rechtsverhältnisse, die nicht ausdrücklich genannt sind, ist nach herrschender Ansicht aber nicht ausgeschlossen (9 ObA 157/98y = SZ 71/205 mwN; M. Bydlinski in Rummel³ Paragraph 1486, ABGB Rz 1). (T1) TE OGH 2014-03-25 4 Ob 218/13g Vgl aber; Beis wie T1 TE OGH 2017-02-28 9 Ob 2/17k Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: In der jüngeren Rechtsprechung besteht darüber hinaus die Tendenz, die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 ABGB über ihren unmittelbaren Anwendungsbereich vertraglicher Erfüllungsansprüche hinaus auch auf (Bereicherungs-)Ansprüche zu erstrecken, die funktionell vertraglichen Erfüllungsansprüchen ähneln oder wirtschaftlich an deren Stelle treten (jüngst etwa 10 Ob 62/16i mwN). (T2)Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: In der jüngeren Rechtsprechung besteht darüber hinaus die Tendenz, die dreijährige Verjährungsfrist des Paragraph 1486, ABGB über ihren unmittelbaren Anwendungsbereich vertraglicher Erfüllungsansprüche hinaus auch auf (Bereicherungs-)Ansprüche zu erstrecken, die funktionell vertraglichen Erfüllungsansprüchen ähneln oder wirtschaftlich an deren Stelle treten (jüngst etwa 10 Ob 62/16i mwN). (T2) Veröff: SZ 2017/28 TE OGH 2022-11-18 6 Ob 112/22x Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Die für die erfolgte Gebrauchsüberlassung einer Liegenschaft geltend gemachten Kondiktionsansprüche nach § 877 ABGB analog unterfallen der sinngemäß heranzuziehenden dreijährigen Verjährungsfrist des § 1486 Z 4 ABGB. (T3)Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Die für die erfolgte Gebrauchsüberlassung einer Liegenschaft geltend gemachten Kondiktionsansprüche nach Paragraph 877, ABGB analog unterfallen der sinngemäß heranzuziehenden dreijährigen Verjährungsfrist des Paragraph 1486, Ziffer 4, ABGB. (T3) TE OGH 2024-06-26 9 ObA 50/23b vgl; Beisatz wie T1 TE OGH 2024-08-26 8 Ob 49/24z vgl; Beisatz: Hier: Rückforderung irrtümlich zu viel gezahlter Abfertigungsbeträge aus einem Dienstverhältnis. (T4); Beisatz wie T1 TE OGH 2026-01-27 9 ObA 39/25p
Beisatz wie T1 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1979:RS0034205