6Ob650/79
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum29.08.1979 Geschäftszahl6Ob650/79 NormABGB §1115;
RechtssatzDie speziell für den Bestandvertrag geschaffene Bestimmung des § 1115 ABGB über die Verlängerung eins auf bestimmte Zeit geschlossenen Vertrages ist auf den Alleinvertriebsvertrag nicht anwendbar.Die speziell für den Bestandvertrag geschaffene Bestimmung des Paragraph 1115, ABGB über die Verlängerung eins auf bestimmte Zeit geschlossenen Vertrages ist auf den Alleinvertriebsvertrag nicht anwendbar.
EntscheidungstexteTE OGH 1979/08/29 6 Ob 650/79 RechtssatznummerRS0020816