Amtliche Quellenris.bka.gv.at · EUR-Lex
Europaius

OGH Rechtssatz RS0014088 (5Ob615/79 u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0014088 Entscheidungsdatum26.06.2024 Geschäftszahl5Ob615/79; 1Ob31/97h; 3Ob17/08h; 2Ob52/16k; 9ObA31/24k NormABGB §862 ABGB §865 ABGB §897 KSchG §6 Abs1 Z1 RechtssatzWer bis zum Genehmigungsbeschluss des vertretungsbefugten Organs seines Vertragspartners an die genehmigungsbedürftige Vereinbarung einseitig gebunden ist, kann, falls er die einseitige Bindung für zu lange erachtet, in analoger Anwendung des § 865 letzter Satz ABGB (vgl hiezu Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1, 90 f) eine angemessene Frist für die Genehmigung setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf seine Bindung ohne besondere Rücktrittserklärung beendet ist.Wer bis zum Genehmigungsbeschluss des vertretungsbefugten Organs seines Vertragspartners an die genehmigungsbedürftige Vereinbarung einseitig gebunden ist, kann, falls er die einseitige Bindung für zu lange erachtet, in analoger Anwendung des Paragraph 865, letzter Satz ABGB vergleiche hiezu Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1, 90 f) eine angemessene Frist für die Genehmigung setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf seine Bindung ohne besondere Rücktrittserklärung beendet ist.

EntscheidungstexteTE OGH 1979-09-11 5 Ob 615/79 TE OGH 1997-06-24 1 Ob 31/97h TE OGH 2008-04-10 3 Ob 17/08h Ähnlich; Beisatz: Die verspätete Genehmigung führt nicht zum Vertragsabschluss, soweit nicht ein Fall nach § 862a ABGB vorliegt. (T1)Ähnlich; Beisatz: Die verspätete Genehmigung führt nicht zum Vertragsabschluss, soweit nicht ein Fall nach Paragraph 862 a, ABGB vorliegt. (T1) Beisatz: Hier: Genehmigung durch Verlassenschaftsgericht erforderlich. (T2) TE OGH 2017-04-27 2 Ob 52/16k Auch; Beisatz: Hier: Genehmigung nach § 17 Abs 5 PSG. (T3); Veröff: SZ 2017/52Auch; Beisatz: Hier: Genehmigung nach Paragraph 17, Absatz 5, PSG. (T3); Veröff: SZ 2017/52 TE OGH 2024-06-26 9 ObA 31/24k Beisatz: Setzt der Dritte dem Geschäftsherrn in seiner Aufforderung keine konkrete Frist, kann der Geschäftsherr nur innerhalb angemessener Frist genehmigen. (T4) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:1979:RS0014088

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.