1Ob16/79
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum12.09.1979 Geschäftszahl1Ob16/79; 1Ob251/07d NormWRG §4 Abs5; WRG §4 Abs6 RechtssatzDas öffentliche Wassergut soll absoluten Schutz vor dem Rechtserwerb durch Ersitzung genießen.
EntscheidungstexteTE OGH 1979/09/12 1 Ob 16/79 TE OGH 2008/06/10 1 Ob 251/07d Vgl auch; Beisatz: Der Umstand, dass § 4 Abs 6 WRG (nur) die Ersitzung des Eigentums am öffentlichen Wassergut ausschließt, führt nicht zum zwingenden Umkehrschluss, dass jede andere Erwerbsart unbeschränkt Platz zu greifen hätte. (T1); Beisatz: Auch Eigentumserwerb durch Anspülung iSd § 411 ABGB ist ausgeschlossen. (T2) Vgl auch; Beisatz: Der Umstand, dass Paragraph 4, Absatz 6, WRG (nur) die Ersitzung des Eigentums am öffentlichen Wassergut ausschließt, führt nicht zum zwingenden Umkehrschluss, dass jede andere Erwerbsart unbeschränkt Platz zu greifen hätte. (T1); Beisatz: Auch Eigentumserwerb durch Anspülung iSd Paragraph 411, ABGB ist ausgeschlossen. (T2) RechtssatznummerRS0082130