6Ob676/79
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum14.11.1979 Geschäftszahl6Ob676/79 NormABGB §543;
ZPO §228 B4;
RechtssatzEiner Klage auf Feststellung nach § 543 ABGB fehlt schließlich das Rechtsschutzinteresse, wenn im Zuge des Verfahrens von dem Ehebruchpartner der Ehebruch "anerkannt" und damit ein Geständnis iS des § 543 ABGB abgelegt wird.Einer Klage auf Feststellung nach Paragraph 543, ABGB fehlt schließlich das Rechtsschutzinteresse, wenn im Zuge des Verfahrens von dem Ehebruchpartner der Ehebruch "anerkannt" und damit ein Geständnis iS des Paragraph 543, ABGB abgelegt wird.
EntscheidungstexteTE OGH 1979/11/14 6 Ob 676/79 EFSlg 34402 = SZ 52/171 RechtssatznummerRS0012276