4Ob569/79
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.11.1979 Geschäftszahl4Ob569/79 NormABGB §1400 A;
ABGB §1401;
RechtssatzMängel des Valutaverhältnisses geben dem Angewiesenen nicht das Recht, vom Anweisungsempfänger zurückzufordern. Daraus folgt, daß der angewiesene auch in diesen Fällen mit seiner Leistung seine Schuld gegenüber dem Anweisenden im Sinne des § 1401 Abs 3 ABGB tilgt. Ausnahmen werden von der Lehre nur dort anerkannt, wo sowohl das Deckungsverhältnis als auch das Valutaverhältnis nichtig ist oder sonst nicht existiert.Mängel des Valutaverhältnisses geben dem Angewiesenen nicht das Recht, vom Anweisungsempfänger zurückzufordern. Daraus folgt, daß der angewiesene auch in diesen Fällen mit seiner Leistung seine Schuld gegenüber dem Anweisenden im Sinne des Paragraph 1401, Absatz 3, ABGB tilgt. Ausnahmen werden von der Lehre nur dort anerkannt, wo sowohl das Deckungsverhältnis als auch das Valutaverhältnis nichtig ist oder sonst nicht existiert.
EntscheidungstexteTE OGH 1979/11/27 4 Ob 569/79 RechtssatznummerRS0032922